Anna Göldi - ein Justizirrtum
Anna Göldi – geliebt, verteufelt, enthauptet„Das Verfahren gegen Anna Göldi war, selbst nach den Maßstäben des Rechts der damaligen Zeit gemessen, mit schweren Fehlern behaftet: Das Gericht war nicht zuständig, es unterlag dem Einfluss und den dauernden ...
„Das Verfahren gegen Anna Göldi war, selbst nach den Maßstäben des Rechts der damaligen Zeit gemessen, mit schweren Fehlern behaftet: Das Gericht war nicht zuständig, es unterlag dem Einfluss und den dauernden Interventionen eines Prozessbeteiligten, und die Untersuchung der Krankheitssymptome bei Anna Maria Tschudi war oberflächlich und von Vorurteilen geleitet.“ (S.70)
Autor Walter Hauser ist Jurist und Journalist und beschäftigt sich seit Jahren mit dem letzten Hexenprozess in der Schweiz. Dieses Buch ist das Ergebnis neuerer Forschung und gleichzeitig Hausers drittes Buch zum Justizmord an Anna Göldi.
Angesichts der Ergebnisse seiner Recherchen zu diesem Buch initiierte er die Anna-Göldi-Stiftung, die sich gegen Justiz- und Behördenwillkür engagiert und 2017 das Anna Göldi Museum in Glarus.
Doch zurück zum Buch:
Anna Göldi wurde am 13. Juni 1782 in Glarus durch das Schwert des Scharfrichters enthauptet. Just zu einer Zeit, in der die Mehrheit der Menschen nicht mehr an Hexerei glaubten, warf ihr die Anklage vor, das Kind ihres früheren Dienstherrn, des Arztes und Richters Johann Jakob Tschudi, vergiftet zu haben.
Die Familie Tschudi ist einflussreich und daher ist es kaum verwunderlich, dass die einfache Magd Anna Göldi keine Chance hat, dem Prozess und dem Urteil zu entkommen. Zahlreiche Zeugen der Anklage stammen entweder aus dem weit verzweigten Tschudi-Clan oder sind mit ihm freundschaftlich verbunden oder von ihm abhängig.
Anhand der Prozessakten enthüllt der Autor die Chronique Scandaleuse, wie Meineide geschworen, Untersuchungen nachlässig geführt und Geständnisse unter der Folter abgepresst wurden.
Ein Motiv für die Verleumdungen, die zur Hinrichtung Anna Göldis führten, ist nicht wirklich auszumachen. Der (scheinheilige) Vorwurf des verbotenen außerehelichen Beischlafs kann nicht wirklich ernst genommen werden, da zu jener Sex außerhalb der Ehe sowohl für Frauen als auch für Männer verboten und unter Strafe gestellt war. Also, hätte auch Tschudi vor Gericht gestellt gehört, der er hat Anna Göldi vermutlich zum Beischlaf gezwungen.
Walter Hauser hat bei seinen Recherchen eine interessante Entdeckung gemacht, nämlich den Einfluss des Churer Priesters und Teufelsaustreibers Johann Joseph Gassner, der in zwei weiteren Hexenprozesse (1775 im süddeutschen Kempten und 1779 im bündnerischen Tinizong) ein unrühmliche Rolle spielt.
Nicht zuletzt auf Grund Walter Hausers Bemühungen, wird die zu Unrecht verurteilten Frau spät, aber doch, im Jahr 2008 durch den Glarner Landrat rehabilitiert. Dies ist die erste „Hexenrehabilitierung“ durch ein Parlament.
Fazit:
Ein Schicksal, das bis heute bewegt, aufrüttelt und polarisiert. Gerne gebe ich hier 5 Sterne.