Band 65
der Reihe "VersR-Schriftenreihe"
49,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: VVW GmbH
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 250
- Ersterscheinung: 20.06.2020
- ISBN: 9783963293351
Schwarzarbeitsabreden in gesamtschuldnerischen Haftungskonstellationen zwischen Baubeteiligten
Auswirkungen auf Haftung und Regress unter besonderer Berücksichtigung der Architektenhaftung: gesamt-schuldnerische Störungsfälle?
Die gesamtschuldnerische Baumängelhaftung von Architekt und Bauunternehmer gilt als Standardhaftungsfall auf deutschen Baustellen. Besondere Bedeutung besitzt insoweit häufig der Innenausgleich, der zu scheitern droht, wenn einer der Gesamtschuldner vom Bauherrn vertraglich nicht in Anspruch genommen werden kann. Mit der Rechtsprechungsentwicklung zu den Auswirkungen sog. Schwarzarbeitsabreden liegt dieses Szenario – vor allem zulasten von Architekten bzw. deren Versicherer – nahe.
Die Arbeit geht im Kern der Frage nach, ob ein schwarzarbeitsbedingter Ausfall der gesamtschuldnerischen Regressmöglichkeit gesetzlichen Wertungen entspricht oder diese nicht doch für eine – bislang weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur vertieft ausgearbeitete – Lösungskorrektur sprechen. Die Hauptthese geht dahin, dass die sog. Grundsätze zur gestörten Gesamtschuld – ungeachtet ihrer Umstrittenheit – zur Lösung der skizzierten Problematik dienlich sein können.
Nach einer methodisch sowie dogmatisch geprägten Grundlagenlegung, die neben der Frage nach der Berechtigung einer asymmetrischen Gesamtschuld die Frage nach der tatsächlichen Vereitelung desselben durch eine Schwarzarbeitsabrede umfasst, erfolgt eine kriterienorientierte Darstellung der Störungsgrundsätze unter Einschluss von Stellungnahmen des Verfassers zu den umstrittenen Punkten. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, die für tragend befundenen Ansätze auf Schwarzarbeitsabreden in gesamtschuldnerischen Haftungskonstellationen zu übertragen. Dabei geht der Verfasser auch prinzipiellen Bedenken nach. Im abschließenden Kapitel wird schließlich eine konkrete Problemlösung unter Einbeziehung des aktuellen Forschungsstands entwickelt. In diesem Rahmen wird auch dargelegt, inwieweit die Unkenntnis der Parteien der Schwarzarbeitsabrede über deren Rechtsfolgen, die Kenntnis des Dritten von der Abrede oder gar seine Mitwirkung daran sowie eine ausbleibende Schwarzlohnzahlung die zutreffende Lösung beeinflussen.
Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker wie Richter, Rechtsanwälte und für Haftpflichtversicherer tätige Juristen.
Die Arbeit geht im Kern der Frage nach, ob ein schwarzarbeitsbedingter Ausfall der gesamtschuldnerischen Regressmöglichkeit gesetzlichen Wertungen entspricht oder diese nicht doch für eine – bislang weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur vertieft ausgearbeitete – Lösungskorrektur sprechen. Die Hauptthese geht dahin, dass die sog. Grundsätze zur gestörten Gesamtschuld – ungeachtet ihrer Umstrittenheit – zur Lösung der skizzierten Problematik dienlich sein können.
Nach einer methodisch sowie dogmatisch geprägten Grundlagenlegung, die neben der Frage nach der Berechtigung einer asymmetrischen Gesamtschuld die Frage nach der tatsächlichen Vereitelung desselben durch eine Schwarzarbeitsabrede umfasst, erfolgt eine kriterienorientierte Darstellung der Störungsgrundsätze unter Einschluss von Stellungnahmen des Verfassers zu den umstrittenen Punkten. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, die für tragend befundenen Ansätze auf Schwarzarbeitsabreden in gesamtschuldnerischen Haftungskonstellationen zu übertragen. Dabei geht der Verfasser auch prinzipiellen Bedenken nach. Im abschließenden Kapitel wird schließlich eine konkrete Problemlösung unter Einbeziehung des aktuellen Forschungsstands entwickelt. In diesem Rahmen wird auch dargelegt, inwieweit die Unkenntnis der Parteien der Schwarzarbeitsabrede über deren Rechtsfolgen, die Kenntnis des Dritten von der Abrede oder gar seine Mitwirkung daran sowie eine ausbleibende Schwarzlohnzahlung die zutreffende Lösung beeinflussen.
Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker wie Richter, Rechtsanwälte und für Haftpflichtversicherer tätige Juristen.
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