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inkl. MwSt
- Verlag: Stämpfli Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 1621
- Ersterscheinung: 09.11.2017
- ISBN: 9783727233838
OR AT
Schweizerisches Obligationenrecht Allgemeiner Teil
Das vorliegende Werk zerfällt sachlich in drei Teile: Wesen, Inhalt und Entstehung der Obligationen (Teil 1); Erfüllung und Nichterfüllung der Obligationen (Teil 2); Erlöschen der Obligationen, besondere Verhältnisse bei Obligationen und Übertragung von Obligationen (Teil 3). Es enthält eine umfassende Darstellung des Bereicherungsrechts (§§ 30–33 OR) wie auch der allgemeinen Lehren des Schadenersatzrechts (§§ 45–53).
Die vierte Auflage weist gegenüber der Vorauflage erhebliche Veränderungen auf, grösstenteils bedingt durch Gesetzesänderungen und gewandelte Auffassungen in Lehre und Rechtsprechung. Das bisherige Konzept wurde jedoch beibehalten. Nach wie vor werden daher zentrale Aussagen anhand von Beispielen illustriert und wird aufgezeigt, was in den Gesetzesbestimmungen steht, was «hineininterpretiert» werden kann und was richterliche Lückenfüllung (Art. 1 Abs. 2 ZGB) ist. Sodann werden die Bezüge zum Besonderen Teil des OR überall dort hergestellt, wo dies dem Verständnis der allgemeinen Regeln förderlich ist.
Mit Rücksicht auf die Praxis wurde der Anmerkungsapparat erheblich erweitert. Auch enthält das Werk neu ein Konkordanzregister für die in der Praxis erschienenen Bundesgerichtsentscheide in französischer oder italienischer Sprache.
Die vierte Auflage weist gegenüber der Vorauflage erhebliche Veränderungen auf, grösstenteils bedingt durch Gesetzesänderungen und gewandelte Auffassungen in Lehre und Rechtsprechung. Das bisherige Konzept wurde jedoch beibehalten. Nach wie vor werden daher zentrale Aussagen anhand von Beispielen illustriert und wird aufgezeigt, was in den Gesetzesbestimmungen steht, was «hineininterpretiert» werden kann und was richterliche Lückenfüllung (Art. 1 Abs. 2 ZGB) ist. Sodann werden die Bezüge zum Besonderen Teil des OR überall dort hergestellt, wo dies dem Verständnis der allgemeinen Regeln förderlich ist.
Mit Rücksicht auf die Praxis wurde der Anmerkungsapparat erheblich erweitert. Auch enthält das Werk neu ein Konkordanzregister für die in der Praxis erschienenen Bundesgerichtsentscheide in französischer oder italienischer Sprache.
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