Cover-Bild Natur - Mensch - Recht.
Band 190 der Reihe "Schriften zur Rechtstheorie"
99,90
inkl. MwSt
  • Verlag: Duncker & Humblot
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 453
  • Ersterscheinung: 25.08.1999
  • ISBN: 9783428098316
Andreas Fisahn

Natur - Mensch - Recht.

Elemente einer Theorie der Rechtsbefolgung.
Vollzugsdefizite im Recht werden als Phänomen inzwischen allgemein zur Kenntnis genommen und problematisiert. "Erfunden" wurde das Vollzugsdefizit im Umweltrecht, aber bei genauerem Hinsehen hat sich auch das Strafrecht schon immer mit Vollzugsdefiziten beschäftigt. Die Kehrseite des Vollzugsdefizits ist die Rechtsbefolgung, die Bereitschaft und Fähigkeit der Bürger, rechtlichen Regeln Folge zu leisten, bzw. ihnen nicht Folge zu leisten. Die handlungs- und strukturtheoretischen Bedingungen der Rechtsbefolgung macht sich der Verfasser zum Problem und versucht, ein komplexes Verständnis für die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Recht zu entwickeln.

Dabei dienen die empirischen Ergebnisse der Untersuchungen zum umweltrechtlichen Vollzugsdefizit als Ausgangs- und Referenzpunkt der weiteren Überlegungen. Die Ergebnisse zeigen, dass Recht und soziale Praxis voneinander abweichen, Recht nicht einfach "umgesetzt" wird. Sie zeigen aber auch, dass Recht bei den Adressaten nicht unwirksam bleibt, ungehört verhallt, sondern Steuerungserfolge verbuchen kann. Dieses Phänomen ist theoretisch zu erfassen.

Nach einer Diskussion der Theorieangebote zum Wirkmechanismus des Rechts rekonstruiert und diskutiert der Verfasser die handlungs- und strukturtheoretischen Grundlagen bei Anthony Giddens und Pierre Bourdieu. Ausgehend von wesentlichen Elementen und Bausteinen dieser Theorien, wird eine Konzeption des Verhältnisses von Recht und Handeln entwickelt. Dabei werden reflexive Ordnung, deren wesentliches Element das Recht ist, und vorbewusste Ordnung, die die Einlagerungen der Struktur im Handeln erfasst, gegenübergestellt. Den verharrenden Momenten der Struktur stehen dynamische, subjektive Elemente im Handeln gegenüber, die Lernprozesse erlauben.

Anhand des Verhältnisses von reflexiver und vorbewusster Ordnung, ihrer Übereinstimmung oder Abweichung, wird der Wirkungsgrad der rechtlichen Norm bestimmt. Abschliessend werden die gewonnenen Hypothesen an einigen rechtlichen Beispielen exemplifiziert.

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