178,00
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inkl. MwSt
- Verlag: MANZ Verlag Wien
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 938
- Ersterscheinung: 19.07.2017
- ISBN: 9783214058388
Der mutwillige Rechtsstreit
Das vorliegende Werk unterzieht die positivrechtlichen Grundlagen der Schadenshaftung von Prozessparteien einer detaillierten Analyse und formt daraus ein System, das Wechselwirkungen von Zivil- und Zivilprozessrecht berücksichtigt. Darin erweist sich der Begriff des Mutwillens als zentral. Außerdem bietet die Untersuchung zahlreiche Detailergebnisse unter anderem zu:
• Inhalt und Bedeutung prozessualer Pflichten, insbesondere der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht sowie der Prozessförderungspflicht (§ 178 ZPO)
• Treu und Glauben im Zivilprozess und dem Prozessrechtsverhältnis als Haftungsgrundlage
• Kostenersatzansprüchen im streitigen und außerstreitigen Verfahren
• Grundfragen des Schadenersatzrechts, insbesondere dem rechtmäßigen Alternativverhalten, der Adäquanz und der Natur der Schadensminderungsobliegenheit
• Haftungsansprüchen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 335, 338 ABGB)
• schadenersatzrechtlichen Folgen eines Rechtsirrtums bzw -zweifels sowie eines prozessbedingt verlängerten Schuldner-, insbesondere Räumungsverzugs
• der Haftung „räuberischer Aktionäre“ im Beschlussmängelrecht des AktG
• Inhalt und Bedeutung prozessualer Pflichten, insbesondere der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht sowie der Prozessförderungspflicht (§ 178 ZPO)
• Treu und Glauben im Zivilprozess und dem Prozessrechtsverhältnis als Haftungsgrundlage
• Kostenersatzansprüchen im streitigen und außerstreitigen Verfahren
• Grundfragen des Schadenersatzrechts, insbesondere dem rechtmäßigen Alternativverhalten, der Adäquanz und der Natur der Schadensminderungsobliegenheit
• Haftungsansprüchen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 335, 338 ABGB)
• schadenersatzrechtlichen Folgen eines Rechtsirrtums bzw -zweifels sowie eines prozessbedingt verlängerten Schuldner-, insbesondere Räumungsverzugs
• der Haftung „räuberischer Aktionäre“ im Beschlussmängelrecht des AktG
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