- Verlag: Bücherpost
- Themenbereich: Gesellschaft und Sozialwissenschaften - Soziale Dienste und Sozialwesen, Kriminologie
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Ersterscheinung: 07.2020
- ISBN: 9783928199438
Einschätzung der Beschäftigungsträger zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Deutschland
Ergebnisse einer online-Befragung
Die Corona-Pandemie sorgt für umfangreiche Probleme, auch bei Trägern von Maßnahmen, deren Teilnehmenden, den Jobcentern und Arbeitsagenturen. Um die Existenz der Träger während der Pandemie abzusichern, trat das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) am 28.3.2020 in Kraft.
Ziel des SodEG ist u.a. sicherzustellen,
„dass der Bestand der sozialen Dienste und Einrichtungen in diesem Zeitraum nicht gefährdet sei.“ (Bundestags-Drucksache 19/18130)
Die Sozialdienstleister sollen im Gegenzug ihre Mittel zur Überwindung der Pandemie einsetzen. Das Gesetz ist u.a. wegen seines Förderansatzes und Konstruktes neuartig. Deshalb ergeben sich daraus zahlreiche offene Fragen und Unklarheiten. Diese werden teilweise in FAQ geklärt, und die dort schon gegebenen Antworten auch wieder zurückgenommen (weitergehende Informationen unter www.andreas-hammer.eu).
In diesem Kontext wurden Mitarbeitende von Sozialdienstleistern und Sozialleistungsträger nach ihrer Einschätzung dieses Gesetzes gefragt. Damit können diese Impulse für die nötige Nachjustierung des Gesetzes oder seiner Auslegung geben.
Ziel des SodEG ist u.a. sicherzustellen,
„dass der Bestand der sozialen Dienste und Einrichtungen in diesem Zeitraum nicht gefährdet sei.“ (Bundestags-Drucksache 19/18130)
Die Sozialdienstleister sollen im Gegenzug ihre Mittel zur Überwindung der Pandemie einsetzen. Das Gesetz ist u.a. wegen seines Förderansatzes und Konstruktes neuartig. Deshalb ergeben sich daraus zahlreiche offene Fragen und Unklarheiten. Diese werden teilweise in FAQ geklärt, und die dort schon gegebenen Antworten auch wieder zurückgenommen (weitergehende Informationen unter www.andreas-hammer.eu).
In diesem Kontext wurden Mitarbeitende von Sozialdienstleistern und Sozialleistungsträger nach ihrer Einschätzung dieses Gesetzes gefragt. Damit können diese Impulse für die nötige Nachjustierung des Gesetzes oder seiner Auslegung geben.
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