66,10
€
inkl. MwSt
- Verlag: Linde Verlag Ges.m.b.H.
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 392
- Ersterscheinung: 21.10.2008
- ISBN: 9783707312676
Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
Praxiskommentar
Der neue Praxiskommentar zum URÄG 2008
Durch das URÄG 2008 wird das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht in weiten Bereichen neu gefasst. Dieser Praxiskommentar umfasst den vollständigen Gesetzestext des URÄG 2008, die Materialien sowie die im Justizausschuss erfolgten Änderungen samt Erläuterungen. Darüber hinaus sind im Anhang die Abschluss-prüfungsrichtlinie, die Änderungsrichtlinie sowie die Bilanzrichtlinien (4. und 7. EG-Richtlinie) in der Fassung vor der Änderungsrichtlinie abgedruckt. Damit ist das gesamte maßgebliche Normenmaterial für den Rechtsanwender in diesem Praxiskommentar zusammengefasst.
Nach den erläuternden Bemerkungen erfolgt eine umfassende Praxiskommentierung, die die Handhabung der neuen Bestimmungen für die Rechtsanwender erleichtern und einige Zweifelsfragen einer ersten Klärung zuführen soll.
* Neue Berichtspflichten für Unternehmen
* Erweiterung der Aufgaben des Aufsichtsrates
* Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Durch das URÄG 2008 wird das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht in weiten Bereichen neu gefasst. Dieser Praxiskommentar umfasst den vollständigen Gesetzestext des URÄG 2008, die Materialien sowie die im Justizausschuss erfolgten Änderungen samt Erläuterungen. Darüber hinaus sind im Anhang die Abschluss-prüfungsrichtlinie, die Änderungsrichtlinie sowie die Bilanzrichtlinien (4. und 7. EG-Richtlinie) in der Fassung vor der Änderungsrichtlinie abgedruckt. Damit ist das gesamte maßgebliche Normenmaterial für den Rechtsanwender in diesem Praxiskommentar zusammengefasst.
Nach den erläuternden Bemerkungen erfolgt eine umfassende Praxiskommentierung, die die Handhabung der neuen Bestimmungen für die Rechtsanwender erleichtern und einige Zweifelsfragen einer ersten Klärung zuführen soll.
* Neue Berichtspflichten für Unternehmen
* Erweiterung der Aufgaben des Aufsichtsrates
* Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
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