Band
der Reihe "Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht"
98,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: Heymanns, Carl
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 414
- Ersterscheinung: 03.2011
- ISBN: 9783452275448
Gesellschaftsrecht und steuerliche Gemeinnützigkeit
Die gemeinnützige GmbH und andere Rechtsformen im Spannungsfeld von Gesellschafts- und Steuerrecht
Diese Untersuchung geht Zusammenhängen von Gesellschaftsrecht und steuerlichem Gemeinnützigkeitsrecht (§§ 51 ff. AO) nach. Gemeinnützige Körperschaften i.S.v. § 52 AO1 sind keine gesellschaftsrechtlichen Sonderformen; vielmehr gelten für sie die allgemeinen Regeln des jeweiligen Organisationsrechts. Allerdings beschränkt das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen auf bestimmte Rechtsformen. Während hinsichtlich mancher Rechtsformen bislang nicht oder
nicht hinreichend untersucht ist, ob sie zu diesem Kreis gehören, steht für andere Rechtsformen unbestritten fest, dass mit ihnen Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Nicht immer leuchtet dabei ein, warum bestimmten Rechtsformen Steuervergünstigungen gewährt werden können und anderen nicht. Es ist vor diesem Hintergrund ein erstes Anliegen dieser Untersuchung, herauszuarbeiten mit welchen Rechtsformen Steuervergünstigungen aufgrund von Gemeinnützigkeit in Anspruch genommen werden können und ob das für die jeweilige Rechtsform gefundene Ergebnis rechtspolitisch zu begrüßen ist oder es de lege ferenda Änderungen bedarf.
nicht hinreichend untersucht ist, ob sie zu diesem Kreis gehören, steht für andere Rechtsformen unbestritten fest, dass mit ihnen Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Nicht immer leuchtet dabei ein, warum bestimmten Rechtsformen Steuervergünstigungen gewährt werden können und anderen nicht. Es ist vor diesem Hintergrund ein erstes Anliegen dieser Untersuchung, herauszuarbeiten mit welchen Rechtsformen Steuervergünstigungen aufgrund von Gemeinnützigkeit in Anspruch genommen werden können und ob das für die jeweilige Rechtsform gefundene Ergebnis rechtspolitisch zu begrüßen ist oder es de lege ferenda Änderungen bedarf.
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