Cover-Bild Hessisches Personalvertretungsgesetz
59,00
inkl. MwSt
  • Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 398
  • Ersterscheinung: 17.03.2021
  • ISBN: 9783829316545
Bernhard Burkholz

Hessisches Personalvertretungsgesetz

Kommentar
Grundgedanke des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) ist die Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil.
Mit dem Kommentar zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe Rechnung getragen.

Der Titel soll die Funktion eines Kompakt-Kommentars zur schnellen Orientierung erfüllen. Die Vorschriften werden im Einzelnen praxisorientiert und unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung erläutert. Die Erläuterungen orientieren sich an den aktuellen Gesetzesänderungen; auf Einzelfälle aus der Rechtsprechung wird verwiesen.
Die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte und dafür zu verwendende Formulare und Vordrucke sind im Anhang abgedruckt.
In der Neuauflage wird insbesondere auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie eingegangen. Sie führten u.a. zu einer Verschiebung der Personalratswahlen 2020 und zu zeitweiligen Modifikationen der Regelungen für die Durchführung von Personalratssitzungen. Außerdem wurden die Erläuterungen zu den allgemeinen Aufgaben und Ansprüchen des Personalrats und zum Beteiligungsverfahren überarbeitet.
Der Kommentar eignet sich als kompetenter und zuverlässiger Praxis-Ratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwälte, kurz für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen.

Dr. Bernhard Burkholz ist als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit dem Kommunalrecht sowie dem Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht befasst.
Er ist auch Vorsitzender der Kammern für Personalvertretungsrecht (Land und Bund).

"Der Kommentar ist anschaulich und gut nachvollziehbar geschrieben. [Er] ist eine gute Hilfe im Alltag für die Mitglieder von Personalräten als auch Wahlvorständen."

(Susan Mommsen, Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 26/2016)

„[Mit dem Kommentar] wird den Bedürfnissen nach einer aktuellen und kompakten sowie gut verständlichen Arbeitshilfe voll entsprochen.“

(Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung, Nr. 7-8/2016)

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