Band 166
der Reihe "Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte"
59,00
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inkl. MwSt
- Verlag: Klostermann, Vittorio
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 414
- Ersterscheinung: 2003
- ISBN: 9783465032748
Regieren, Erziehen, Bewahren: Mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter
War das Phänomen der Regentschaft für einen Minderjährigen im frühen Mittelalter nur für das Königtum zu beobachten gewesen, so traten infolge der Erblichkeit der großen Lehen seit dem 11. Jahrhundert immer häufiger auch minderjährige Herzöge und Grafen in Erscheinung. Ebenso wie die Königinwitwen es getan hatten, unternahmen es nun die verwitweten Fürstinnen, die Regentschaften für ihre Söhne zu führen und damit im zentralen Bereich der Nachfolgeregelungen eines Adelsgeschlechtes eine elementar wichtige Funktion auszuüben. Mütterliche Regentschaften stellen somit einen Teilbereich für die Frage dar, wie die weiblichen Angehörigen des fürstlichen Hochadels in die mittelalterliche Herrschaftspraxis eingebunden waren. Ihre Handlungsräume und -grenzen werden dabei methodisch auf die Konzeption des adligen Hauses und den damit verbundenen Rechtskreis bezogen. Untersucht wurden acht Regentschaften innerhalb der Familien der Welfen, Wittelsbacher, Askanier, Wettiner und Otakare. Damit bewegt sich die Arbeit im östlichen Bereich des deutschen Reiches in einem Zeitraum von 1100 bis 1230. Die Regentinnen, darunter auch bekanntere wie die Kaiserinwitwe Richenza von Northeim und ihre Tochter Gertrud von Süpplingenburg, werden in Einzelbiographien vorgestellt, abgerundet durch die kollektive Biographie einer idealtypischen Fürstin, bevor die Regentschaften nach Quellengattungen geordnet untersucht werden. Mütterliche Regentschaften erwiesen sich hierbei als fester Bestandteil adliger Herrschaftspraxis. Formen der Herrschaftsbeteiligung adliger Frauen dergestalt als Teil mittelalterlicher Verfassungswirklichkeit aufzuzeigen und damit in die Verfassungsgeschichte zu integrieren, war Ziel der Arbeit, die sich als Beitrag zur Frauen- und Geschlechtergeschichte ebenso wie zur Verfassungs-, Rechts- und modernen Landesgeschichte begreift.
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