Band 51
der Reihe "Recht in privaten und öffentlichen Unternehmen"
61,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: Dike Verlag Zürich
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 137
- Ersterscheinung: 29.03.2022
- ISBN: 9783038914457
Die Lohngleichheitsanalyse - endlich ein Schritt in die richtige Richtung?
Verhilft der gesetzgeberische Ansatz von Vernunft ohne Sanktion zur Realisierung des verfassungsmässigen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit?
Geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung – ein noch aktuelles Problem unserer Gesellschaft? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Autorin im Zusammenhang mit der Revision des GlG und der damit neu eingeführten Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse. Bringt der Ansatz von «Lohngleichheit light» das verhoffte Ziel eines Umdenkens bei den Arbeitgebenden oder endet dieser Schweizer Kompromiss in einem Papiertiger?
Diese Fragen werden nicht nur durch Analyse der Materialien und Literatur beantwortet, sondern auch durch Einbezug der wirtschaftlichen Akteure. 41 Unternehmen mit über und unter 100 Mitarbeitenden konnten sich zur Lohngleichheitsthematik und der neu eingeführten Lohngleichheitsanalyse äussern. «Ja, ein noch aktuelles Problem – aber nicht bei uns!», lautet die Parole. Dies bestätigt die aus der Theorie gewonnene These, dass unerklärte Lohnunterschiede meist unerkannt sowie unbewusst bestehen, und die betriebsinterne Lohnanalyse, trotz noch bestehender Mankos, einen Schritt in Richtung Lohngleichheit darstellen kann.
Diese Fragen werden nicht nur durch Analyse der Materialien und Literatur beantwortet, sondern auch durch Einbezug der wirtschaftlichen Akteure. 41 Unternehmen mit über und unter 100 Mitarbeitenden konnten sich zur Lohngleichheitsthematik und der neu eingeführten Lohngleichheitsanalyse äussern. «Ja, ein noch aktuelles Problem – aber nicht bei uns!», lautet die Parole. Dies bestätigt die aus der Theorie gewonnene These, dass unerklärte Lohnunterschiede meist unerkannt sowie unbewusst bestehen, und die betriebsinterne Lohnanalyse, trotz noch bestehender Mankos, einen Schritt in Richtung Lohngleichheit darstellen kann.
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