Cover-Bild Befahrbarkeit spezieller Verkehrsanlagen auf Autobahnen mit Lang-Lkw
Band 250 der Reihe "Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen - Verkehrstechnik (V)"
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inkl. MwSt
  • Verlag: Fachverlag NW in Carl Ed. Schünemann KG
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 27.01.2015
  • ISBN: 9783956061431
Chr. Lippold, A. Schemmel

Befahrbarkeit spezieller Verkehrsanlagen auf Autobahnen mit Lang-Lkw

BASt V 250: Befahrbarkeit spezieller Verkehrs-anlagen auf Auto¬bahnen mit Lang-Lkw
Chr. Lippold, A. Schemmel
53 S. plus Anhang (109 S.),ISBN 978-3-95606-143-1, 2014
Dieser Bericht liegt nur in digitaler Form vor und kann unter http://bast.opus.hbz-nrw.de/ heruntergeladen werden.
Die Bundesregierung hat zum 01.01.2012 einen deutschlandweiten Feldversuch mit Lang-Lkw gestartet. Die dafür erforderliche verkehrsrecht¬liche Grundlage wurde durch die LkwÜberl¬StVAusnV gegeben. Untersuchungsansätze der begleitenden Forschung sind vermutete Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, den Verkehrsablauf, die Verkehrsqualität und geänderte Anforderungen an die geometrische Gestaltung der Verkehrsanlagen.
Solche Auswirkungen sind z.B. für Rampen in planfreien Knoten¬punkten, Rampen und plangleiche Teilknotenpunkte in Anschlussstellen, Nothaltebuchten in Tunneln und Parkstände auf Rastanlagen zu erwarten. Ziel der Untersuch¬ung war es, diesbezüglich Erkenntnisse und Erfahrungen im Realbetrieb mit Lang-Lkw zu sammeln. Im Rahmen der Untersuchung wurden Fahrverhalten, Flächenbedarf und die Fahr¬geometrie von Lang-Lkw erfasst. Die Untersu¬chungsmethodik umfasste u. a. Kameraaufzeich¬nungen am Lkw und photogrammetrische Vermessungen der Fahrlinien (der überstrichenen Flächen). Durch Verfolgungsfahrten und Spurhaltemessungen mittels Laserscanner wurden Lang-Lkw konventionellen Lkw vergleichend gegenübergestellt.
Die Messungen ergaben, dass Lang-Lkw in (indirekten) Rampen, Ein- und Ausfädelungs¬streifen und Verflechtungsstrecken keine Auffälligkeiten aufwiesen. Dagegen nutzten sie bei Einbiegevor¬gängen an Knotenpunkten in Anschlussstellen die Bewegungsspiel¬räume aus und überfuhren benachbarte Fahrstrei¬fen. In Tunnelnothalte¬buchten konnten 25,25 m lange Fahrzeug¬kombinationen nicht einparken. Das Befahren von Schrägparkständen konnte nur unter Mitbenutzung benachbarter Parkstände erfolgen.

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