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inkl. MwSt
- Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag/KSV Medien Wiesbaden
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 416
- Ersterscheinung: 20.11.2024
- ISBN: 9783829311359
Verfassung des Landes Hessen
Kommentar
Wichtigste Rechtsgrundlage eines Staates ist seine Verfassung. Wegen des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland kommt neben dem Grundgesetz auch den einzelnen Verfassungen der Bundesländer große Bedeutung zu.
Die Verfassung des Landes Hessen datiert vom 1.12.1946 und wurde in den letzten Jahres durch zahlreiche Verfassungsänderungen modernisiert. In den folgenden Jahren wurden weitere Artikel zum Staatsziel Umweltschutz, zum Schutz des Sports, zur Erweiterung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre sowie Regelungen zum Landeshaushalt eingefügt.
Der Kommentar trägt mit ebenso kompetenten wie praxisnahen Erläuterungen wesentlich zum besseren Verständnis des hessischen Verfassungsrechts bei.
Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Tatbestände werden in einen logischen Zusammenhang gebracht, womit auch weniger Rechtskundigen das hessische Verfassungsrecht verdeutlicht wird. Die Materie ist so verständlich gefasst, dass auf die grundlegenden verfassungsrechtlichen Probleme eine Antwort gefunden werden kann.
Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext vorangestellt. Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis, ein detailliertes Literaturverzeichnis, ein ausführliches Stichwortverzeichnis führen sicher zu den jeweils gewünschten Informationen.
Damit eignet sich der Kommentar als Arbeits- und Orientierungshilfe für die praktische Arbeit, für die auf kommunaler Ebene (ehrenamtlich) tätigen Mandatsträger, für die Rechtspraxis sowie die Aus- und Fortbildung in der Landes- und Kommunalverwaltung, für den gesamten Bildungsbereich und letztlich für jede(n) interessierte(n) Bürger(in).
Die Autoren: Dr. Christian Baudewin, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Kassel,
Rainer Kallert, Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt,
Dr. Johannes Meister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig,
Dr. Olaf Schmitt, Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt und
Prof. Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda
Die Verfassung des Landes Hessen datiert vom 1.12.1946 und wurde in den letzten Jahres durch zahlreiche Verfassungsänderungen modernisiert. In den folgenden Jahren wurden weitere Artikel zum Staatsziel Umweltschutz, zum Schutz des Sports, zur Erweiterung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre sowie Regelungen zum Landeshaushalt eingefügt.
Der Kommentar trägt mit ebenso kompetenten wie praxisnahen Erläuterungen wesentlich zum besseren Verständnis des hessischen Verfassungsrechts bei.
Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Tatbestände werden in einen logischen Zusammenhang gebracht, womit auch weniger Rechtskundigen das hessische Verfassungsrecht verdeutlicht wird. Die Materie ist so verständlich gefasst, dass auf die grundlegenden verfassungsrechtlichen Probleme eine Antwort gefunden werden kann.
Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext vorangestellt. Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis, ein detailliertes Literaturverzeichnis, ein ausführliches Stichwortverzeichnis führen sicher zu den jeweils gewünschten Informationen.
Damit eignet sich der Kommentar als Arbeits- und Orientierungshilfe für die praktische Arbeit, für die auf kommunaler Ebene (ehrenamtlich) tätigen Mandatsträger, für die Rechtspraxis sowie die Aus- und Fortbildung in der Landes- und Kommunalverwaltung, für den gesamten Bildungsbereich und letztlich für jede(n) interessierte(n) Bürger(in).
Die Autoren: Dr. Christian Baudewin, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Kassel,
Rainer Kallert, Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt,
Dr. Johannes Meister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig,
Dr. Olaf Schmitt, Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt und
Prof. Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda
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