12,40
€
inkl. MwSt
- Verlag: Verlag interna
- Themenbereich: Gesundheit, Beziehungen und Persönlichkeitsentwicklung - Recht
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 52
- Ersterscheinung: 24.04.2018
- ISBN: 9783945778265
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Unterhalt für bedürftige Eltern
Elternunterhalt – zahlen Sie nicht zu viel – oder auch gar nichts!
„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“, heißt es in § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Natürlich: Eltern müssen für ihre Kinder sorgen, und Geschiedene zahlen Unterhalt für den oder die Ex. Was jedoch nur wenige wissen: Das gilt auch umgekehrt – Kinder müssen auch ihren Eltern Unterhalt zahlen.
Unterhaltspflicht für bedürftige Eltern
Ein Fall, wie er immer öfter vorkommt: Gebrechliche Eltern müssen ins Pflegeheim, können die Kosten dafür aber nicht selber aufbringen. Da springt dann Vater Staat ein und unterstützt sie mit Sozialhilfe. Das ist seine Pflicht – schnell jedoch wendet er sich an die Kinder und fordert von diesen die entstehenden Kosten als Elternunterhalt zurück.
Müssen Sie wirklich Elternunterhalt zahlen?
Aber stehen Sie wirklich in der Pflicht zu zahlen? Schließlich haben Sie selbst Kinder zu versorgen oder müssen vielleicht einen hohen Kredit für Ihr hart erworbenes Eigenheim abbezahlen. Und Geld zum Leben brauchen Sie für sich und Ihre eigene Familie ja auch. Hier entsteht leicht ein Konflikt, denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und beide Seiten haben ihre berechtigten Interessen: Während der Staat möglichst viel Elternunterhalt zurück bekommen möchte, möchten Sie so wenig wie möglich bezahlen.
Selbstbehalt, Schonvermögen und Haushaltsersparnis
Schonvermögen steht Ihnen natürlich auch in diesem Falle zu. Wie hoch ihr Selbstbehalt sowie Ihre Haushaltsersparnis ausfallen und wie Sie Ihren zu zahlenden Elternunterhalt berechnen, erklärt die Juristin Christina Klein in ihrem Praxisratgeber: Was also kann der Staat überhaupt von Ihnen fordern? Wie wird Ihre „Leistungsfähigkeit“ (so das BGB), sprich: Ihre Zahlungsfähigkeit bestimmt? Was ist, wenn Sie selber nur ein geringes Einkommen haben? Wird etwa auch Ihr Privatvermögen angetastet? Und was ist, wenn Sie bereits andere Unterhaltsverpflichtungen haben, etwa aus einer Scheidung? Oder wenn Sie für Ihre eigene Altersvorsorge laufende Zahlungen leisten müssen? Hierüber müssen Sie umfassend Auskunft geben. Danach wird Ihr so genannter Selbstbehalt ermittelt – der Betrag, der Ihnen für Ihre berechtigten Belange verbleiben muss.
Dabei entscheidet immer Ihre konkrete Lebenssituation. Tipp: Diese können Sie durchaus beeinflussen, damit die Unterhaltszahlungen Sie nicht erschlagen. Welche Möglichkeiten da bestehen und wie Sie Ihr Schonvermögen sichern, das zeigt Ihnen dieser Ratgeber.
Elternunterhalt richtig berechnen
Es gibt zudem eine Reihe von so genannten „Billigkeitsgründen“, durch die Ihre Belastung gemindert, zeitlich begrenzt wird oder gar ganz entfallen kann. All das wird in diesem Leitfaden zum Elternunterhalt leicht verständlich, aber gleichzeitig juristisch korrekt dargestellt. Und damit Sie sehen, an welchen „Rädchen“ Sie drehen können, liefert die Autorin Ihnen sieben detaillierte Beispiele zur Berechnung aus der Praxis, die Sie sofort auf Ihren Fall anwenden können.
„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“, heißt es in § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Natürlich: Eltern müssen für ihre Kinder sorgen, und Geschiedene zahlen Unterhalt für den oder die Ex. Was jedoch nur wenige wissen: Das gilt auch umgekehrt – Kinder müssen auch ihren Eltern Unterhalt zahlen.
Unterhaltspflicht für bedürftige Eltern
Ein Fall, wie er immer öfter vorkommt: Gebrechliche Eltern müssen ins Pflegeheim, können die Kosten dafür aber nicht selber aufbringen. Da springt dann Vater Staat ein und unterstützt sie mit Sozialhilfe. Das ist seine Pflicht – schnell jedoch wendet er sich an die Kinder und fordert von diesen die entstehenden Kosten als Elternunterhalt zurück.
Müssen Sie wirklich Elternunterhalt zahlen?
Aber stehen Sie wirklich in der Pflicht zu zahlen? Schließlich haben Sie selbst Kinder zu versorgen oder müssen vielleicht einen hohen Kredit für Ihr hart erworbenes Eigenheim abbezahlen. Und Geld zum Leben brauchen Sie für sich und Ihre eigene Familie ja auch. Hier entsteht leicht ein Konflikt, denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und beide Seiten haben ihre berechtigten Interessen: Während der Staat möglichst viel Elternunterhalt zurück bekommen möchte, möchten Sie so wenig wie möglich bezahlen.
Selbstbehalt, Schonvermögen und Haushaltsersparnis
Schonvermögen steht Ihnen natürlich auch in diesem Falle zu. Wie hoch ihr Selbstbehalt sowie Ihre Haushaltsersparnis ausfallen und wie Sie Ihren zu zahlenden Elternunterhalt berechnen, erklärt die Juristin Christina Klein in ihrem Praxisratgeber: Was also kann der Staat überhaupt von Ihnen fordern? Wie wird Ihre „Leistungsfähigkeit“ (so das BGB), sprich: Ihre Zahlungsfähigkeit bestimmt? Was ist, wenn Sie selber nur ein geringes Einkommen haben? Wird etwa auch Ihr Privatvermögen angetastet? Und was ist, wenn Sie bereits andere Unterhaltsverpflichtungen haben, etwa aus einer Scheidung? Oder wenn Sie für Ihre eigene Altersvorsorge laufende Zahlungen leisten müssen? Hierüber müssen Sie umfassend Auskunft geben. Danach wird Ihr so genannter Selbstbehalt ermittelt – der Betrag, der Ihnen für Ihre berechtigten Belange verbleiben muss.
Dabei entscheidet immer Ihre konkrete Lebenssituation. Tipp: Diese können Sie durchaus beeinflussen, damit die Unterhaltszahlungen Sie nicht erschlagen. Welche Möglichkeiten da bestehen und wie Sie Ihr Schonvermögen sichern, das zeigt Ihnen dieser Ratgeber.
Elternunterhalt richtig berechnen
Es gibt zudem eine Reihe von so genannten „Billigkeitsgründen“, durch die Ihre Belastung gemindert, zeitlich begrenzt wird oder gar ganz entfallen kann. All das wird in diesem Leitfaden zum Elternunterhalt leicht verständlich, aber gleichzeitig juristisch korrekt dargestellt. Und damit Sie sehen, an welchen „Rädchen“ Sie drehen können, liefert die Autorin Ihnen sieben detaillierte Beispiele zur Berechnung aus der Praxis, die Sie sofort auf Ihren Fall anwenden können.
Weitere Formate
- Buch 12,40 €
Meinungen aus der Lesejury
Es sind noch keine Einträge vorhanden.