Cover-Bild DENKMÄLER GEGEN DAS VERGESSEN / DENKMÄLER GEGEN DAS VERGESSEN DES RECHTS UND SEINES MIßBRAUCHS (II)
29,22
inkl. MwSt
  • Verlag: epubli
  • Themenbereich: Gesellschaft und Sozialwissenschaften - Pädagogik
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 240
  • Ersterscheinung: 13.08.2016
  • ISBN: 9783741838262
Christine Schast, Helmut Hansch, Albert Albrecht Hohndeuter, Carlus Brinkmichel, Pelwer Selsheim

DENKMÄLER GEGEN DAS VERGESSEN / DENKMÄLER GEGEN DAS VERGESSEN DES RECHTS UND SEINES MIßBRAUCHS (II)

(II) JUSTIZREFORM UND KRITISCHE JURISTEN
Geschichtlich und vor allem rechtshistorisch betrachtet, ist das Wort „Rechtsmißbrauch“ seitens seiner -Benutzer – wie sie selbst auch – juristisch objektiv stark belastet worden. Diese Belastung unterliegt keiner Verjährung, bedauerlicherweise jedoch dem typischen Verlauf des deutschen Erinnerungsverlustes.

Der größte jemals begangene Justizirrtum der Rechtsverwahrer, -Verwender und Verschwender in Bayern und zugleich Deutschland war der justizielle Bückling und Kratzfuß vor Adolf Hitler.
DER „‚FREISTAAT‘ BAYERN“ IST MÖGLICHERWEISE NUR EIN BUNDESLAND UNTER VIELEN EINER „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER ‚FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG‘“
ZWISCHEN STRAFANZEIGE, „LEGALITÄTSPRINZIP“, ERMESSENSENTSCHEIDUNG, „OPPORTUNITÄTSPRINZIP“, ANKLAGE, SPERRBERUFUNG, „DENUNZIATIONS- UND RECHTSBEUGUNGSPRIVILEG“ VERGEHT EIN ERSTAUNLICH KURZER PROZESS AUF „GRUNDLAGE ‚GERICHTSBEKANNTER UND ‚REVISIONSSICHERER‘ ‚TATSACHEN‘“
DER EINWAND, DIE POLIZEI SEI „ÜBERLASTET“
QUALITATIV ERFOLGREICH SIND DIE RECHTSVERWAHRER, -VERWENDER UND VERSCHWENDER OFFENBAR NICHT, ABER QUANTITATIV UMSO STÄRKER VERTRETEN DEN KOMPLEX IHRER LEGALITÄTSINDUSTRIEN AUFZUBLÄHEN
DER JUSTIZIELLE BÜCKLING UND KRATZFUSS VOR ADOLF HITLER
DAS ROUTINEMÄSSIGE AMTSDELIKT WIRD ERST UNTER DEM NAMEN LEGALPRINZIP VERSTÄNDLICH LEGALISIERT
GESCHICHTLICH UND VOR ALLEM RECHTSHISTORISCH BETRACHTET, IST DAS WORT „RECHTSMISSBRAUCH“ SEITENS SEINER -BENUTZER – WIE SIE SELBST AUCH – JURISTISCH OBJEKTIV STARK BELASTET WORDEN. DIESE BELASTUNG UNTERLIEGT KEINER VERJÄHRUNG, BEDAUERLICHERWEISE JEDOCH DEM TYPISCHEN VERLAUF DES DEUTSCHEN ERINNERUNGSVERLUSTES
KEINE TATSÄCHLICHE AUFARBEITUNG DER DEUTSCHEN NS-VERGANGENHEIT BIS DATO

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