118,00
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inkl. MwSt
- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 853
- Ersterscheinung: 20.05.2020
- ISBN: 9783848743780
Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Handkommentar
Der „Lenz/Hansel“
ist der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen des Verfassungsprozessrechts. Seine Kommentatoren loten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich der Spruchpraxis der Kammern argumentativ aus. Beschwerdeführer erhalten konkrete Hilfestellungen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zuverlässig und schnell zu prüfen.
Die Neuauflage
berücksichtigt die umfangreiche neue Entscheidungspraxis des BVerfG, die zu faktischen Änderungen im Verfassungsprozessrecht führen, etwa:
die neueingeführten „Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter“
das sogenannten Konfrontationserfordernis im Organstreitverfahren
Neuerungen im Parteiverbotsverfahren durch die NPD II-Entscheidung
die „Europäisierung“ der Verfassungsbeschwerde durch die beiden spektakulären neuen Urteile des BVerfG (Recht auf Vergessen I und II).
Die sich daraus für einen Beschwerdeführer eröffnenden neuen verfassungsprozessuale Möglichkeiten und materielle Argumentationsansätze sind durchgängig berücksichtigt.
ist der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen des Verfassungsprozessrechts. Seine Kommentatoren loten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich der Spruchpraxis der Kammern argumentativ aus. Beschwerdeführer erhalten konkrete Hilfestellungen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zuverlässig und schnell zu prüfen.
Die Neuauflage
berücksichtigt die umfangreiche neue Entscheidungspraxis des BVerfG, die zu faktischen Änderungen im Verfassungsprozessrecht führen, etwa:
die neueingeführten „Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter“
das sogenannten Konfrontationserfordernis im Organstreitverfahren
Neuerungen im Parteiverbotsverfahren durch die NPD II-Entscheidung
die „Europäisierung“ der Verfassungsbeschwerde durch die beiden spektakulären neuen Urteile des BVerfG (Recht auf Vergessen I und II).
Die sich daraus für einen Beschwerdeführer eröffnenden neuen verfassungsprozessuale Möglichkeiten und materielle Argumentationsansätze sind durchgängig berücksichtigt.
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