Cover-Bild Die internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte und das auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht
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inkl. MwSt
  • Verlag: Kovac, Dr. Verlag
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 334
  • Ersterscheinung: 09.2004
  • ISBN: 9783830016083
Cornelia Müller

Die internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte und das auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht

Regelungen des Arbeitnehmerschutzes in der EuGVVO und im EGBGB
Im Bereich des Arbeitsrechts wird der Rechtsanwender häufig mit Fragestellungen des Internationalen Zivilprozess- und Privatrechts konfrontiert. Grenzüberschreitende arbeitsvertragliche Streitigkeiten werfen u.a. die Frage nach der internationalen Zuständigkeit (deutscher) Arbeitsgerichte und nach dem anzuwendenden Recht auf. Im zweiten Teil der Arbeit werden die im Zusammenhang mit dem anwendbaren Recht stehenden Fragen exemplarisch an dem "Stewardessen-Urteil" des BAG erörtert. Ein erster Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der objektiven Anknüpfung (Art. 30 Abs. 2 EGBGB) von besonderen Arbeitsverhältnissen wie solchen von Seeleuten, fliegendem Personal und der in Telearbeit Beschäftigten. Aufgrund der Eigenart der Tätigkeit dieser Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Anknüpfung an das Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes - eventuell auch auf besonderem Wege über die Anknüpfung an die Flagge bzw. Registrierung - erfolgen kann oder ob vielmehr eine Anknüpfung an das Recht der einstellenden Niederlassung vorgenommen werden muss. Einen weiteren Schwerpunkt bildet sodann die Regelung des Art. 34 EGBGB und die Frage, welche deutschen arbeitsrechtlichen Vorschriften international zwingend im Sinne dieser Vorschrift sind. Ausgehend von dem "Stewardessen- Urteil" werden insofern vor allem § 14 Abs. 1 MuSchG, § 3 Abs. 1 EFZG und § 15 BErzGG auf ihren international zwingenden Charakter untersucht. Abschließend wird kurz dargestellt, welche Änderungen im Bereich des Arbeitskollisionsrechts im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung des EVÜ in eine Verordnung (Rom I- Verordnung) diskutiert werden.

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