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- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 359
- Ersterscheinung: 12.08.1998
- ISBN: 9783789054716
Die Ansprüche der neuen Bundesländer auf aufgabengerechte Vermögensausstattung und Vermögensrestitution
Zwischen dem Bund und den neuen Bundesländern ist es nach der Wiedererlangung der Deutschen Einheit zum Streit über die Verteilung des Staatsvermögens der früheren DDR gekommen. Dabei geht es neben Fragen der Anwendung des Einigungsvertrages und einschlägiger Folgegesetzgebung auch um das Problem der Restitution des früheren Reichs- und Preußenvermögens.
Während die alten Bundesländer solches Vermögen nach 1949 aufgrund der Artikel 134 und 135 GG für sich gewinnen konnten, wird die Anwendung dieser Bestimmungen den neuen Bundesländern versagt. Dadurch entsteht eine Schieflage hinsichtlich der Ausstattung mit Vermögen zwischen alten und neuen Bundesländern wie auch innerhalb der neuen Bundesländer, deren Altvermögen in unterschiedlichem Maße preußisches Vermögen war (»asymmetrische Reföderalisierung von Vermögen«).
Rechtlich neuartig ist der Versuch der Autorin, dem Grundgesetz außerhalb der Artikel 134 und 135 drei vermögenserhebliche Verfassungsprinzipien – die Prinzipien der aufgabengerechten Vermögensausstattung, der Restitution und des bundesstaatlichen Vermögensausgleichs – zu entnehmen, um daraus ein System des allgemeinen Verfassungsvermögensrechts zu entwickeln.
Während die alten Bundesländer solches Vermögen nach 1949 aufgrund der Artikel 134 und 135 GG für sich gewinnen konnten, wird die Anwendung dieser Bestimmungen den neuen Bundesländern versagt. Dadurch entsteht eine Schieflage hinsichtlich der Ausstattung mit Vermögen zwischen alten und neuen Bundesländern wie auch innerhalb der neuen Bundesländer, deren Altvermögen in unterschiedlichem Maße preußisches Vermögen war (»asymmetrische Reföderalisierung von Vermögen«).
Rechtlich neuartig ist der Versuch der Autorin, dem Grundgesetz außerhalb der Artikel 134 und 135 drei vermögenserhebliche Verfassungsprinzipien – die Prinzipien der aufgabengerechten Vermögensausstattung, der Restitution und des bundesstaatlichen Vermögensausgleichs – zu entnehmen, um daraus ein System des allgemeinen Verfassungsvermögensrechts zu entwickeln.
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