149,00
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inkl. MwSt
- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 591
- Ersterscheinung: 03.09.2015
- ISBN: 9783848726400
Gestaltungsfreiheit im Recht der Publikumsgesellschaft
In welchem Umfang sollen Private bei der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen in der Publikumsgesellschaft Gestaltungsfreiheit genießen? Oder anders gefragt, wie weit sind zwingende Normen im Aktien- und Börsengesellschaftsrecht legitim? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die vorliegende Habilitationsschrift.
Entgegen der Tendenz zu mehr Regulierung vertritt Daniel Häusermann die These, dass die Rechtssetzung im Recht der Publikumsgesellschaft vom Leitprinzip der Gestaltungsfreiheit ausgehen sollte und zwingende Normen nur ausnahmsweise legitim sind. Das Recht hätte dann die Funktion, die privatautonome Rechtsgestaltung mittels dispositiver Normen sowie mittels Regeln zur gesellschaftsinternen Entscheidungsfindung zu optimieren.
Der Autor bricht den von ihm entwickelten Ansatz auf konkrete Anwendungen herunter und zeigt anhand zahlreicher Reformvorschläge, wie ein Aktien- und Börsengesellschaftsrecht aussehen könnte, das auf dem Primat der Gestaltungsfreiheit beruht.
Teil 1: Gestaltungsfreiheit und das Gesellschaftsrecht – Teil 2: Das Aktienrecht bei Vorrang der Gestaltungsfreiheit – Teil 3: Delegationsfreiheit und gesellschaftsinterne Kompetenzordnung – Teil 4: Organisationsfreiheit und Unternehmensleitung – Teil 5: Gestaltungsfreiheit und Offenlegung.
Entgegen der Tendenz zu mehr Regulierung vertritt Daniel Häusermann die These, dass die Rechtssetzung im Recht der Publikumsgesellschaft vom Leitprinzip der Gestaltungsfreiheit ausgehen sollte und zwingende Normen nur ausnahmsweise legitim sind. Das Recht hätte dann die Funktion, die privatautonome Rechtsgestaltung mittels dispositiver Normen sowie mittels Regeln zur gesellschaftsinternen Entscheidungsfindung zu optimieren.
Der Autor bricht den von ihm entwickelten Ansatz auf konkrete Anwendungen herunter und zeigt anhand zahlreicher Reformvorschläge, wie ein Aktien- und Börsengesellschaftsrecht aussehen könnte, das auf dem Primat der Gestaltungsfreiheit beruht.
Teil 1: Gestaltungsfreiheit und das Gesellschaftsrecht – Teil 2: Das Aktienrecht bei Vorrang der Gestaltungsfreiheit – Teil 3: Delegationsfreiheit und gesellschaftsinterne Kompetenzordnung – Teil 4: Organisationsfreiheit und Unternehmensleitung – Teil 5: Gestaltungsfreiheit und Offenlegung.
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