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- Verlag: Tectum Wissenschaftsverlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 234
- Ersterscheinung: 14.08.2017
- ISBN: 9783828839878
Die Baukonzession und die Untervergabe durch den Baukonzessionär im Kontext des vergaberechtlichen Grundsatzes der Mittelstandsförderung
Der vergaberechtliche Grundsatz der Mittelstandsförderung ist als Pflicht des öffentlichen Auftraggebers ausgestaltet, Aufträge in Losen zu vergeben, wenn nicht ausnahmsweise Gründe für eine Gesamtvergabe vorliegen. Dieser Ausgestaltung stand bis zur jüngsten Vergaberechtsreform die Baukonzessionsvergabe gegenüber, die als solche den Normalfall einer Gesamtvergabe darstellte.
Die Arbeit unterzieht das sich aus dieser gesetzlichen Gegenüberstellung ergebende Spannungsverhältnis einer eingehenden vergaberechtlichen Untersuchung, welche die Baukonzession in ihrer Eigenschaft als ein Fall der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) und den Problemkreis der Untervergabe durch den Konzessionär näher beleuchtet. Dabei wird die vielschichtige Frage der Risikoübernahme durch den Konzessionär ebenso thematisiert wie die Problematik des vergaberechtlichen Rechtsschutzes für den mittelständischen Unternehmer. Zudem gibt die Arbeit anhand der Gesetzesbegründung einen Ausblick auf die Folgen, welche das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 17. Februar 2016 für Mittelstandsförderung und Baukonzessionsvergabe zeitigen wird.
Die Arbeit unterzieht das sich aus dieser gesetzlichen Gegenüberstellung ergebende Spannungsverhältnis einer eingehenden vergaberechtlichen Untersuchung, welche die Baukonzession in ihrer Eigenschaft als ein Fall der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) und den Problemkreis der Untervergabe durch den Konzessionär näher beleuchtet. Dabei wird die vielschichtige Frage der Risikoübernahme durch den Konzessionär ebenso thematisiert wie die Problematik des vergaberechtlichen Rechtsschutzes für den mittelständischen Unternehmer. Zudem gibt die Arbeit anhand der Gesetzesbegründung einen Ausblick auf die Folgen, welche das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 17. Februar 2016 für Mittelstandsförderung und Baukonzessionsvergabe zeitigen wird.
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