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inkl. MwSt
- Verlag: Josef Eul Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 122
- Ersterscheinung: 05.05.2003
- ISBN: 9783899360844
Shareholder Value versus Policyholder Value von Versicherungsunternehmen
Dargestellt am Beispiel von Lebensversicherungen
In der deutschen Lebensversicherung bestehen rechtlich begründete Ansprüche der Versicherungsnehmer auf „Gewinnbeteiligung“. Der von einem Lebensversicherer erzielte Gewinn ist auch ein Ausdruck für die Steigerung des Unternehmenswertes. Deshalb konkurrieren die Ansprüche der Versicherungsnehmer mit solchen der Eigenkapitalgeber, bei Aktiengesellschaften also mit denen der Aktionäre. Bei der Verteilung von Unternehmenswerten bzw. von wertsteigernden Gewinnen zwischen „Shareholder“ und „Policyholder“ sind äußerst komplizierte Vorgaben aus dem Versicherungsaufsichtsrecht, dem Versicherungsvertragsrecht und den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften zu beachten. Gleichzeitig sind die Interessen weiterer Stakeholder zu berücksichtigen.
Die Arbeit untersucht das Shareholder Value-Konzept und die Modelle der wertorientierten Unternehmenssteuerung, die generelle Stakeholder-Situation bei Lebensversicherern und prüft das Verteilungsproblem unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und der wirtschaftlichen Sachverhalte bei langfristigen Lebensversicherungen. Behandelt werden die besonderen Entscheidungssituationen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Ermittlung und Verwendung der jährlichen „Rohüberschüsse“. Auf bestehende Anpassungsprobleme bei einer Änderung der Rechnungslegungsvorschriften wird hingewiesen.
Die Arbeit untersucht das Shareholder Value-Konzept und die Modelle der wertorientierten Unternehmenssteuerung, die generelle Stakeholder-Situation bei Lebensversicherern und prüft das Verteilungsproblem unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und der wirtschaftlichen Sachverhalte bei langfristigen Lebensversicherungen. Behandelt werden die besonderen Entscheidungssituationen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Ermittlung und Verwendung der jährlichen „Rohüberschüsse“. Auf bestehende Anpassungsprobleme bei einer Änderung der Rechnungslegungsvorschriften wird hingewiesen.
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