Cover-Bild Wirtschaftsstrafrecht
Band der Reihe "Kommentar"
329,00
inkl. MwSt
  • Verlag: LexisNexis ARD ORAC
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 1672
  • Ersterscheinung: 08.11.2023
  • ISBN: 9783700779544
Dietmar Bachmann, Florian Blesky, Christian Böhm, Thomas Flörl, Daniel Gilhofer, Thomas Hartl, Alexander Hofmann, Marion Hohenecker, Christopher Kahl, Alexander Kern, Lukas Kollmann, Julia Köpf, Daniela Leitner, Markus Machan, Vanessa McAllister, Sebastian Mahr, Rupert Manhart, Bernhard Moser, Martin Nemec, Johann Pauer, Thomas Pillichshammer, Thomas Prokisch, Maximilian Raberger, Katharina Rathmayr-Haslinger, Christoph Reiter, Eric Reyman, Michael Rohregger, Marcus Schmitt, Julia Schröder, Mario Spányi, Franz Stenitzer, Jakob Urbanek, Katharina Weber, Norbert Wess

Wirtschaftsstrafrecht

Praktikerkommentar
Norbert Wess (Herausgeber)

Dieser Kommentar aus der Praxis für die Praxis richtet sich nicht nur an Rechtsanwält:innen und Justizangehörige, sondern auch an Unternehmensjurist:innen und alle diejenigen, die nicht tagtäglich mit dieser Sondermaterie befasst sind. In seinem Aufbau und seiner Struktur gewährleistet er eine benutzerfreundliche Leseart.

Das Werk wurde in der zweiten Auflage umfassend erweitert und bietet einen kompletten Überblick über die aktuellen wirtschaftsstrafrechtlichen Bestimmungen des StGB sowie von zahlreichen Sondergesetzen wie BörseG, MarkSchG, PatG, UrhG, UWG, VbVG, InvKG uvm in einem Band. Die einzelnen Straftatbestände sind von Expert:innen aus Rechtsanwaltschaft und Justiz umfassend und stets mit Blick auf ihre Praxisrelevanz kommentiert.

Ganz neu hinzugekommen sind ein Einführungskapitel, die Kommentierungen zu §§ 168f, 168g StGB (Delikte zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU), § 288 StGB (Falsche Beweisaussage), § 297 StGB (Verleumdung), § 310 StGB (Verletzung des Amtsgeheimnisses) sowie § 25 Investitionskontrollgesetz. Seit Inkrafttreten des Kapitalmarktgesetztes 2019 (BGBl I 2019/62) ist § 15 KMG eine reine Verwaltungsstrafbestimmung und daher in der nunmehrigen Auflage nicht länger enthalten. Die jüngsten Novellierungen der Cybercrime-Delikte und des UWG (BGBl I 2023(99) sowie die Neuerungen durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 (BGBl I 2023(100) sind in der Kommentierung bereits berücksichtigt.

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