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- Verlag: Kovac, Dr. Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 267
- Ersterscheinung: 1997
- ISBN: 9783860645864
Potentiale des Instrumentariums "Landschaftsschutzgebiet"
Landschaftsschutzgebiete sind in den unterschiedlichsten Gebietssituationen anzutreffen: von innerstädtischen Park- und Gartenanlagen über Erholungsräume in Großstadtnähe bis hin zu weitgehend unberührten großräumigen Gebirgs-, Mittelgebirgs- und Küstenlandschaften. Insgesamt steht etwa ein Viertel der Fläche der Bundesrepublik Deutschland unter Landschaftsschutz. Dieses häufige Instrument des Flächenschutzes wurde bisher wissenschaftlich kaum durchdrungen. Hier setzt Dietmar Wolff an. Er stellt unter den verschiedensten Aspekten die rechtliche Flexibilität dieses Schutztyps dar, sowohl was die Voraussetzungen, unter denen eine Fläche unter Schutz gestellt werden kann, als auch was die inhaltliche Ausgestaltung einer derartigen Verordnung, nämlich die Intensität von Ge- und Verboten, betrifft. Beides geschieht auch im Vergleich zu anderen Schutzformen der Naturschutzgesetze und, unter Zugrundelegung des bayerischen Landesrechts, zu verschiedenen anderen Landesgesetzen. Hieran schließt sich die Schilderung von typischen Konfliktfeldern, auf die Landschaftsschutzgebiete treffen. Konfliktfelder sind zum einen Bauwünsche von Einzelnen oder auch die Errichtung planfeststellungsbedürftiger oder immissionsschutzrechtlich zu genehmigender Anlagen, zum anderen aber auch die Bauleitplanung von Gemeinden oder das Vorhandensein bereits bestehender anderer Schutzverordnungen. Der Verfasser untersucht diese praktischen Konfliktlagen und unternimmt mangels gesetzlicher Konfliktlösung einen eigenen Lösungsansatz für die Frage, wer abschließend bestimmt, welche von vielerlei Funktionen ein Gebiet letztlich erhält. Schließlich behandelt Dietmar Wolff noch die naturschützerisch interessanten Fragen, unter welchen Prämissen Landschaftsschutzgebiete eingesetzt werden können, um vorgeschädigte Natur und Landschaft wiederherzustellen und unter welchen Voraussetzungen Landschaftsschutz in Frage kommt, wenn jeglicher andere Flächenschutz versagt.
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