Cover-Bild Zur Reform des Strafprozesses
Band 17 der Reihe "Iurisprudentia Saraviensis / Schriftenreihe der Abteilung Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes"
48,00
inkl. MwSt
  • Verlag: Alma Mater
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 438
  • Ersterscheinung: 19.09.2022
  • ISBN: 9783946851615
Egon Müller

Zur Reform des Strafprozesses

Dieses Buch setzt die im Carl Heymanns Verlag 2003 erschienenen Beiträge zum Strafprozeßrecht (1969-2001) fort. Es vereint Aufsätze in Zeitschriften, Abhandlungen in Festgaben, Vorträge und Statements auf Tagungen – meist schon anderweitig veröffentlicht, wenn auch an entlegener Stelle –.
Theorie und Dogmatik dieser Rechtsmaterie – ohnehin unterentwickelt – werden in ihm allenfalls gestreift. Die geläufige Formel von der nur „dienenden Funktion“ des Prozessrechts und seiner Rolle als „Hilfsrecht“ zur Durchsetzung des materiellen Strafrechts kommt einem historischen Ballast gleich.
Mir liegt auch daran, der prozeduralen Entfremdung von Praxis und Theorie entgegen zu wirken. Der Gerechtigkeitswert strafprozessualer Normen sollte heute Allgemeingut sein. Im Zentrum stehen daher Themen, die meinem Berufsalltag in Groß- und Umfangsverfahren entstammen. Vor allem die kritischen Berichte zur Verantwortung des Verteidigers untermauern diesen Hintergrund.
Die Antworten, die angeboten werden, zielen allerdings auf das Verfahren als Ganzes. Sie werden nicht bestimmt von der normierten Einseitigkeit des Beistandes, sondern geprägt von der Sicht auf eine Verfahrensordnung, die garantiert, dass alle Akteure ihre jeweilige Rolle ausfüllen können.
Zu den Leitprinzipien zählt die Strafprozesslehre, wie sie Karl Peters entwickelt hat – wissenschaftstheoretisch als eigene Disziplin neben dem Verfahrensrecht anzusiedeln –.
Die Exponate entlarven Schwachstellen der alternden StPO, empfehlen überflüssige Normen zu streichen, schlagen Ergänzungen und Klarstellungen vor und decken versteckte Inkompatibilitäten auf. Zugleich werden zahlreiche Reformdesiderata entwickelt – von den Vorermittlungen über Beginn und Verlauf des Er-mittlungsverfahrens, die Hauptverhandlung bis hin zum letzten Wort des Angeklagten und dem Wiederaufnahmeverfahren –.
Einige Rezensionen und Varia schließen den Band ab, der sich als Baustein auf dem (noch langen) Weg zur dringend gebotenen Gesamtreform des Strafprozesses versteht. Sie liegt als große Zukunftsaufgabe vor uns – bisher aber allenfalls ansatzweise und nur in Umrissen geleistet –.

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