Band 425
der Reihe "Schriften zum Bürgerlichen Recht"
99,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 406
- Ersterscheinung: 27.04.2012
- ISBN: 9783428136476
Beiträge zur Geschichte des Urheberrechts.
Etappen auf einem langen Weg.
»›Jede Kultur verdankt sich und ihr Wissen ihrem Gestern. Alles Wissen ist gestrig. Ob es sich heute erweitert, wird sich in der Regel erst morgen entscheiden.‹ Diese Sätze von Johannes Fried gelten auch für das Recht; als Teil der menschlichen Kultur hat auch das Recht ein Gestern und ein Morgen. Recht verändert sich. Jeder junge Jurist sollte wissen und erfahren, dass der Gegenstand seiner Bemühungen in den Lauf der Zeiten eingebunden ist und nur in diesem Kontext hinreichend verstanden werden kann. Dieses Bewusstsein zu fördern, ist Aufgabe der Rechtsgeschichte.«
»Die Kreativität einzelner Menschen soll andere bereichern und anregen, sie muß aber zugleich rechtlich umhegt werden, soll sie erhalten bleiben. Eine empfindliche Quelle muß man pflegen, soll sie zum Nutzen aller weiter sprudeln. Über die Einzelheiten dieser Umhegung, um ihre Reichweite mag man streiten, nicht aber über ihre grundsätzliche Notwendigkeit.«
Aus dem Buch
Wer das geltende Urheberrecht verstehen will, muss sich auch mit dessen Geschichte beschäftigen. Diesem Satz wollen die in diesem Sammelband enthaltenen Aufsätze gerecht werden. Die neue Sammlung ergänzt ältere Aufsätze, die unter dem Titel »Geistiges Eigentum. Bausteine zur Rechtsgeschichte« in den Jahren 1996 und 2003 erschienen sind.
Der Autor, der auch zahlreiche andere Themenfelder der Rechtsgeschichte bearbeitet hat, möchte überdies mit diesem Sammelband dazu beitragen, dass die Rechtsgeschichte in Forschung und Lehre an den deutschen Juristischen Fakultäten erhalten bleibt, denn das Recht und seine Geschichte sind und bleiben zentrale Elemente der kulturellen Tradition.
»Die Kreativität einzelner Menschen soll andere bereichern und anregen, sie muß aber zugleich rechtlich umhegt werden, soll sie erhalten bleiben. Eine empfindliche Quelle muß man pflegen, soll sie zum Nutzen aller weiter sprudeln. Über die Einzelheiten dieser Umhegung, um ihre Reichweite mag man streiten, nicht aber über ihre grundsätzliche Notwendigkeit.«
Aus dem Buch
Wer das geltende Urheberrecht verstehen will, muss sich auch mit dessen Geschichte beschäftigen. Diesem Satz wollen die in diesem Sammelband enthaltenen Aufsätze gerecht werden. Die neue Sammlung ergänzt ältere Aufsätze, die unter dem Titel »Geistiges Eigentum. Bausteine zur Rechtsgeschichte« in den Jahren 1996 und 2003 erschienen sind.
Der Autor, der auch zahlreiche andere Themenfelder der Rechtsgeschichte bearbeitet hat, möchte überdies mit diesem Sammelband dazu beitragen, dass die Rechtsgeschichte in Forschung und Lehre an den deutschen Juristischen Fakultäten erhalten bleibt, denn das Recht und seine Geschichte sind und bleiben zentrale Elemente der kulturellen Tradition.
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