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inkl. MwSt
- Verlag: Jan Sramek Verlag KG
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 224
- Ersterscheinung: 30.06.2022
- ISBN: 9783709702963
Eigenrechtsfähigkeit der Natur
Die vorliegende Monographie untersucht erstmals die Verankerung der Eigenrechte bzw der Rechtspersönlichkeit der Natur bzw ihrer Teile in der österreichischen Rechtsordnung.
Wenn von Eigenrechtlichkeit der Natur die Rede ist, so steht dahinter die Überlegung, Teilen der Natur (Ökosystemen, Gewässern, Landschaften) Rechtspersönlichkeit zuzubilligen und diesen dadurch im Wege der Wahrnehmung eines Vertretenden effektiven materiell- und formell-rechtlichen Schutz zukommen zu lassen.
Das Konzept der Eigenrechtlichkeit der Natur gehört schnellstmöglich auf normativer Ebene konzipiert, da die Zerstörung der Biodiversität massiv voranschreitet (Europäische Kommission, 2020): Dies zeigt, dass die bisherigen Schutzkonzepte, die auf einer Wahrnehmung ökologischer Interessen behördlicherseits bestehen, das Rechtsgut Biodiversität nicht ausreichend schützen.
Sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht bedarf es eines Umdenkens des Schutzkonzepts im Sinne einer zu gewährenden Eigenrechtlichkeit, die in manchen anderen Staaten der Welt wie etwa in den USA, Neuseeland und Südameria bereits besteht oder im Vordringen ist.
Wenn von Eigenrechtlichkeit der Natur die Rede ist, so steht dahinter die Überlegung, Teilen der Natur (Ökosystemen, Gewässern, Landschaften) Rechtspersönlichkeit zuzubilligen und diesen dadurch im Wege der Wahrnehmung eines Vertretenden effektiven materiell- und formell-rechtlichen Schutz zukommen zu lassen.
Das Konzept der Eigenrechtlichkeit der Natur gehört schnellstmöglich auf normativer Ebene konzipiert, da die Zerstörung der Biodiversität massiv voranschreitet (Europäische Kommission, 2020): Dies zeigt, dass die bisherigen Schutzkonzepte, die auf einer Wahrnehmung ökologischer Interessen behördlicherseits bestehen, das Rechtsgut Biodiversität nicht ausreichend schützen.
Sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht bedarf es eines Umdenkens des Schutzkonzepts im Sinne einer zu gewährenden Eigenrechtlichkeit, die in manchen anderen Staaten der Welt wie etwa in den USA, Neuseeland und Südameria bereits besteht oder im Vordringen ist.
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