![Cover-Bild Das neue Insolvenzrecht in der Kommune](https://www.lesejury.de/media/images/product-huge/das-neue-insolvenzrecht-in-der-kommune_9783807304830.jpg)
29,99
€
inkl. MwSt
- Verlag: Rehm Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 201
- Ersterscheinung: 26.11.2013
- ISBN: 9783807304830
Das neue Insolvenzrecht in der Kommune
Das neue Insolvenzrecht ist da!
Mit Wirkung zum
1.7.2014
wurden die Vorschriften, betreffend das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person geändert. Betroffen sind das
Verbraucherinsolvenzverfahren
und die
Restschuldbefreiung
.
Das vorliegende Werk führt Sie mit Hilfe von Beispielen, Hinweisen, Checklisten und Übersichten praxisnah in das neue Insolvenzrecht ein.
Die Änderungen führen zu grundlegenden
Abweichungen vom bisherigen Recht
, z.B.:
- Die
Dauer der Restschuldbefreiungsphase
wird von sechs auf drei bzw. fünf Jahre reduziert.
- Erweiterung der Gründe, die zu einer
Versagung der Restschuldbefreiung
führen und Verschärfung zu Lasten des Schuldners. Pflicht des Schuldners, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen bereits im eröffneten Verfahren.
- Eintragung von Erteilung, Versagung sowie Widerruf der Restschuldbefreiung in das zentrale Schuldnerverzeichnis.
- Ersatzloser Wegfall der bisher bestehende Möglichkeit, das Arbeitseinkommen mit der Maßgabe abzutreten, dass diese Abtretung noch zwei Jahre über die Verfahrenseröffnung hinaus wirksam ist.
- Annäherung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren. Künftig wird auch im Verbraucherinsolvenzverfahren ein Insolvenzverwalter,
kein Treuhänder
, bestellt.
-
Wegfall der bisher geltenden Beschränkungen
in Bezug auf die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen und die Verwertung von Absonderungsgegenständen.
- Und besonders wichtig für den Gläubiger: Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung können künftig auch schriftlich und während des gesamten Verfahrens gestellt werden. Bisher ist dies nur im Schlusstermin möglich, was dazu führt, dass Anträge nicht gestellt werden, auch wenn Versagungsgründe offensichtlich sind.
Meinungen aus der Lesejury
Es sind noch keine Einträge vorhanden.