12,90
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inkl. MwSt
- Verlag: Bund-Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 68
- Ersterscheinung: 25.04.2012
- ISBN: 9783766361332
AT-Angestellte
Handlungshilfe für Betriebsräte
AT-Angestellte stehen in der Betriebshierarchie zwischen den tariflichen und leitenden Angestellten. Die AT-Stellung ist durch eine Reihe von Besonderheiten geprägt, insbesondere durch erweiterte Flexibilität der Arbeitsbedingungen, die sich in räumlicher, zeitlicher und monetärer Hinsicht auswirkt.
Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, den arbeitsrechtlichen Regelungsrahmen im AT-Bereich systematisch auszuloten und die Schutzlücken in diesem Bereich aufzuzeigen.
Zunächst werden die wichtigsten Aspekte der individualvertraglichen Gestaltung (Individualabrede, Versetzungen, Arbeitszeitregulierung, Zusammensetzung der Vergütung, Zielvereinbarungen, etc.) dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, ob auch die Grundsätze des Abstandsgebots zur tariflichen Vergütung beachtet werden.
Der Schwerpunkt der Ausarbeitung liegt auf der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung der AT-Angestellten. Die Gestaltungskompetenz des Betriebsrats im AT-Bereich ist sogar größer als beim tariflichen Personal, weil die Sperrwirkung der §§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG in Bezug auf AT-Angestellte nicht gilt. In der Praxis ist die Betriebsvereinbarung das wichtigste Instrument der normativen Regulierung der Arbeitsbedingungen im AT-Bereich.
Die vorliegende Broschüre liefert eine rechtliche Grundlage für betriebliche Praktiker, die mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen von AT-Angestellten befasst sind.
Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, den arbeitsrechtlichen Regelungsrahmen im AT-Bereich systematisch auszuloten und die Schutzlücken in diesem Bereich aufzuzeigen.
Zunächst werden die wichtigsten Aspekte der individualvertraglichen Gestaltung (Individualabrede, Versetzungen, Arbeitszeitregulierung, Zusammensetzung der Vergütung, Zielvereinbarungen, etc.) dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, ob auch die Grundsätze des Abstandsgebots zur tariflichen Vergütung beachtet werden.
Der Schwerpunkt der Ausarbeitung liegt auf der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung der AT-Angestellten. Die Gestaltungskompetenz des Betriebsrats im AT-Bereich ist sogar größer als beim tariflichen Personal, weil die Sperrwirkung der §§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG in Bezug auf AT-Angestellte nicht gilt. In der Praxis ist die Betriebsvereinbarung das wichtigste Instrument der normativen Regulierung der Arbeitsbedingungen im AT-Bereich.
Die vorliegende Broschüre liefert eine rechtliche Grundlage für betriebliche Praktiker, die mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen von AT-Angestellten befasst sind.
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