Cover-Bild Normbegründung und politische Legitimität
Band 57 der Reihe "Frühe Neuzeit"
139,95
inkl. MwSt
  • Verlag: De Gruyter
  • Themenbereich: Gesellschaft und Sozialwissenschaften - Politik und Staat
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 20.07.2011
  • ISBN: 9783110937879
Frank Grunert

Normbegründung und politische Legitimität

Zur Rechts- und Staatsphilosophie der deutschen Frühaufklärung
Das Problem der politischen Legitimität wurde in der Philosophie des 17. und des beginnenden 18. Jahrhunderts überwiegend als Frage nach der gültigen und allgemeinverbindlichen Begründung von Normen verhandelt. Grundlegend waren dabei Naturrechtsvorstellungen, die sich in einem komplizierten Prozeß und daher erst relativ spät von der dominierenden Begründungskompetenz der Theologie emanzipieren konnten. Die Studie will sich diesem Prozeß annähern, indem sie einen dreistufigen Diskussionszusammenhang rekonstruiert, der für das ausgehende 17. Jahrhundert charakteristisch ist: Während es zunächst um die kritische Würdigung von dezidiert theologischen Legitimationsmustern (Veit Ludwig von Seckendorff, Valentin Alberti) geht, wird in einem zweiten Schritt deren Überwindung durch eine säkularisierte Rechtstheorie vorgeführt (Hugo Grotius, Samuel Pufendorf). Dabei wird dem für die deutsche Diskussion einflußreichen Niederländer besondere Aufmerksamkeit geschenkt, gilt sein Werk doch seit dem Beginn der Aufklärung als unverzichtbare Etappe in der Enttheologisierung des Naturrechts. Erst mit dem Wirken von Christian Thomasius - ihm ist der letzte Schritt der Untersuchung gewidmet - kommt dieser Prozeß nach dessen eigener Einschätzung zu seinem Ende. Zudem erhält der epochale Wandel in der Rechtsbegründung durch Thomasius' dezidiert aufklärerisches Engagement neue Perspektiven, die er selbst zu einer eigenen Version des >aufgeklärten Absolutismus< ausbaut. Mit Blick auf die Verbindung von Normbegründung und politischer Legitimität geht es bei allen vorgestellten Ansätzen nicht nur um eine detailgenaue Analyse der theoretischen Mittel der Normbegründung, sondern auch um die politischen Folgen und Funktionen, die sich in den Kontexten der jeweiligen Staatstheorien daraus ergeben.

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