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inkl. MwSt
- Verlag: Josef Eul Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 182
- Ersterscheinung: 03.2007
- ISBN: 9783899365702
Der Gesellschafterwechsel in der BGB-Gesellschaft mit Grundeigentum
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Gesellschafterwechsel bei BGB-Gesellschaften ergeben, wenn zu dem Gesellschaftsvermögen ein oder mehrere Grundstücke gehören. Derartige Gesellschafterwechsel vollziehen sich außerhalb des Grundbuchs, was zu einer Durchbrechung des sachenrechtlichen Publizitätsgrundsatzes führt. Dadurch werden Probleme für etwaige Vollstreckungsgläubiger sowie im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs und des Grundbuchverfahrensrechts aufgeworfen.
Die Erörterung der Lösung der aufgeworfenen Probleme de lege lata steht im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation. Kernthese der Arbeit ist, dass § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB auf Gesellschafterwechsel in BGB-Gesellschaften mit Grundeigentum analoge Anwendung findet. Es wird ausführlich dargelegt, dass die ratio legis des § 311 b Abs. 1 BGB eine analoge Anwendung dieser Norm gebietet.
Die Arbeit gibt einen kurzen Ausblick auf eine mögliche Problemlösung de lege ferenda und diskutiert ferner die Frage der Grundbuchfähigkeit der BGB-Gesellschaft, die nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 29. Januar 2001 zu einer der meist diskutierten Fragen im Zusammenhang mit der BGB-Gesellschaft wurde.
Die Erörterung der Lösung der aufgeworfenen Probleme de lege lata steht im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation. Kernthese der Arbeit ist, dass § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB auf Gesellschafterwechsel in BGB-Gesellschaften mit Grundeigentum analoge Anwendung findet. Es wird ausführlich dargelegt, dass die ratio legis des § 311 b Abs. 1 BGB eine analoge Anwendung dieser Norm gebietet.
Die Arbeit gibt einen kurzen Ausblick auf eine mögliche Problemlösung de lege ferenda und diskutiert ferner die Frage der Grundbuchfähigkeit der BGB-Gesellschaft, die nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 29. Januar 2001 zu einer der meist diskutierten Fragen im Zusammenhang mit der BGB-Gesellschaft wurde.
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