95,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: FCH AG
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 640
- Ersterscheinung: 03.09.2021
- ISBN: 9783957259837
Gläubigerausschuss und Gläubigerbeirat in Restrukturierung und Insolvenz des Firmenkunden, 3. Auflage
Mitwirkungsrechte – Steuerungsmöglichkeiten – Haftung – Versicherung-Vergütung
Spätestens seit der flächendeckenden Einführung der Eigenverwaltung nach dem ESUG ist der Gläubigerausschuss sehr aufgewertet worden. D. h., jedes Mitglied in einem derartigem Gremium sollte sich gut informieren, welche Rechte und selbstverständlich auch welche Pflichten eine derartige Mitgliedschaft in einem Gläubigerausschuss mit sich bringt. Hierbei sei nur die Pflicht zur Prüfung der „Kasse“ des Insolvenzverwalters zu nennen sowie eine sehr streng angenommene Verschwiegenheitsverpflichtung. Das Buch greift sämtliche relevanten Entscheidungen auf und wertet ebenso die einschlägige Kommentierung und Aufsatzliteratur diesbezüglich aus. Das Buch wurde erweitert um das wichtige Thema der Haftpflichtversicherung für den Gläubigerausschuss. Weiterhin wurde die aus Sicht des Gläubigerausschusses sehr freundliche Rechtsprechung aus Januar 2021 vom BGH hinsichtlich der Vergütung ausgewertet. Schließlich ist ein dem Gläubigerausschuss sehr ähnliches Gebilde mit Wirkung zum 01.01.2021 im neuen StaRUG verankert, nämlich der Gläubigerbeirat. Diesem Gläubigerbeirat widmet sich das Buch ausführlich. Es stellt Muster zum Vergütungsantrag des GA sowie Kassenprüfberichte etc. zur Verfügung.
Sämtliche Herausgeber und Autoren sind langjährige Insolvenzrechtler und überwiegend auch in Gläubigerausschüssen tätig, so dass deren Erfahrung aus mehreren hundert Gläubigerausschussmitgliedschaften gewinnbringend für die Leserschaft dieses Buches genutzt werden konnte.
Sämtliche Herausgeber und Autoren sind langjährige Insolvenzrechtler und überwiegend auch in Gläubigerausschüssen tätig, so dass deren Erfahrung aus mehreren hundert Gläubigerausschussmitgliedschaften gewinnbringend für die Leserschaft dieses Buches genutzt werden konnte.
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