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- Verlag: LexisNexis ARD ORAC
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 1260
- Ersterscheinung: 31.07.2013
- ISBN: 9783700751014
StPO Strafprozessordnung - Kommentar / StPO Strafprozessordnung - Kommentar Band 1: Ermittlungsverfahren
Gabriele Schmölzer (Herausgeber), Thomas Mühlbacher (Herausgeber)
Ziel dieses neuen Kommentars zur Strafprozessordnung ist eine fundierte und dennoch kompakte Darstellung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Bedürfnisse der Strafrechtspraxis. Die Autoren sind selbst als Richter und Staatsanwälte mit dem Strafrechtsalltag konfrontiert und lassen ihre daraus gewonnenen Erfahrungen in den Kommentar einfließen.
Band 1 behandelt die §§ 1 bis 209b StPO und umfasst damit das gesamte Ermittlungsverfahren einschließlich der „Diversion“ und der Bestimmungen über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft samt „Kronzeugenregelung“.
Onlineaktualisierung 1.02:
- Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 (BGBl I 2014/71) brachte neuerlich eine Reihe von Umgestaltungen des formellen Strafrechts, die mit 1.1.2015 in Kraft traten. Hervorzuheben sind die Abgrenzung des Beschuldigten von Personen, die ohne hinreichendes Substrat (Anfangsverdacht) angezeigt werden, der Ausbau gerichtlicher Kontrolle gegenüber unangemessener Verfahrensdauer und die Neuregelung der Sachverständigenbestellung im Ermittlungsverfahren.
- Folgende Bestimmungen wurden aktualisiert: §§ 1, 2, 26, 32, 37, 41, 42, 48, 75, 76, 91, 100, 104, 108, 108a, 110, 115, 126, 175, 178, 190, 194, 204, 205 StPO. Kleinere Änderungen ergaben sich darüber hinaus durch die Einarbeitung aktueller Judikatur in mehrere weitere Bestimmungen.
- Mit dem Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013 (BGBl I 2013/116) wurde § 66 Abs 2 zweiter Satz StPO dahingehend erweitert, dass Opfern, die in ihrer sexuellen Integrität verletzt worden sein könnten und die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, jedenfalls psychosoziale Prozessbegleitung zu gewähren ist.
- Mit dem Erkenntnis vom 1.10.2013, G 2/2013-17 hob der VfGH § 140 Abs 3 StPO als verfassungswidrig auf.
- Die umfangreichsten Änderungen brachte das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013 (BGBl I 2013/195). Zu erwähnen sind zunächst die Angleichung des § 18 an die geänderten organisationsrechtlichen Bestimmungen des SPG und die Wiedereinführung des einheitlichen Rechtsschutzes im Wege des Einspruches wegen Rechtsverletzung nach § 106 StPO. Für die Praxis wichtig ist ferner die Umsetzung der RL „Dolmetsch“ und der RL „Rechtsbelehrung“, die im Kern durch die Änderung des § 56 StPO erfolgte. In Reaktion auf das Erkenntnis des VfGH vom 13.12.2013, G 137/11-15 wurde § 52 Abs 1 StPO neu gefasst. Weitere Änderungen betreffen die § § 20a und 198 StPO.
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