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inkl. MwSt
- Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 1040
- Ersterscheinung: 26.02.2021
- ISBN: 9783829316439
Hessisches Kommunalwahlgesetz
Kommentar
Das Hessische Kommunalwahlgesetz ist zusammen mit der Kommunalwahlordnung essentielle Rechtsgrundlage für die Kommunalwahl.
Der Kommentar enthält praxisorientierte, zielführende und verständliche Erläuterungen der gesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes. Damit ist er insbesondere für die mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen befassten Wahlleiterinnen und Wahlleiter sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der kommunalen Ebene eine zuverlässige Hilfestellung für die Anwendung der wahlrechtlichen Vorschriften. Parteien und Wählergruppen finden entsprechende Hinweise zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber sowie zum Wahlvorschlags- und -zulassungsverfahren.
Erläutert werden die Wahlen zu den Gemeinde- und den Kreisvertretungen, zur Wahl der Bürgermeister, Landräte und zu den Ausländerbeiratswahlen.
Gerhard Bennemann, Rechtsanwalt, Magistratsoberrat a. D. und Helmut Schmidt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen sind als als Praktiker (ehemals Wahlleiter und Richter) bestens mit der Materie vertraut.
Der Kommentar enthält praxisorientierte, zielführende und verständliche Erläuterungen der gesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes. Damit ist er insbesondere für die mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen befassten Wahlleiterinnen und Wahlleiter sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der kommunalen Ebene eine zuverlässige Hilfestellung für die Anwendung der wahlrechtlichen Vorschriften. Parteien und Wählergruppen finden entsprechende Hinweise zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber sowie zum Wahlvorschlags- und -zulassungsverfahren.
Erläutert werden die Wahlen zu den Gemeinde- und den Kreisvertretungen, zur Wahl der Bürgermeister, Landräte und zu den Ausländerbeiratswahlen.
Gerhard Bennemann, Rechtsanwalt, Magistratsoberrat a. D. und Helmut Schmidt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen sind als als Praktiker (ehemals Wahlleiter und Richter) bestens mit der Materie vertraut.
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