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inkl. MwSt
- Verlag: Cardamina Verlag
- Themenbereich: Geschichte und Archäologie - Geschichte
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 136
- Ersterscheinung: 02.2024
- ISBN: 9783864246418
Die Württembergische Armee
Ende des 11. Jahrhunderts wurde Württemberg erstmals urkundlich
erwähnt, Konrad I. 1081. Er ist sehr wahrscheinlich der Erbauer der
Stammburg gewesen. Zu dieser Zeit war das spätere Württemberg noch
Teilstaat des Heiligen Reichs Deutscher Nation. Später gehörte es zum
Rheinbund, dem Deutschen Bund und zum Deutschen Reich. Die Hauptund
Residenzstadt war Stuttgart.
Bis 1793 gehörten noch linksrheinische Gebiete im Elsass und Montbéliard
(Württemberg-Mömpelgard) dazu.
Das Heerwesen Württembergs bis 1918 wird als Württembergische Armee
bezeichnet. Es waren Truppen, die von Württemberg für die Landesverteidigung
und als Kontingente des Schwäbischen Reichskreises/Reichsarmee,
des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Reichsheeres
unterhalten wurden. Zusätzlich gab es vor allem im 18. Jahrhundert Subsidienregimenter,
die zur Finanzierung der regulären Armee und zur
Aufbesserung der Kasse des Herzogs gegen Geldzahlungen ausländischen
Mächten überlassen wurden. Diese Praxis wurde oft als „Soldatenhandel“
kritisiert. Teil der Armee war von 1807 bis 1918 auch das Landjägerkorps
als Staatspolizei.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Armee, entsprechend dem Versailler
Vertrag, demobilisiert. Am 1. Juli 1920 erfolgte die endgültige Auflösung.
erwähnt, Konrad I. 1081. Er ist sehr wahrscheinlich der Erbauer der
Stammburg gewesen. Zu dieser Zeit war das spätere Württemberg noch
Teilstaat des Heiligen Reichs Deutscher Nation. Später gehörte es zum
Rheinbund, dem Deutschen Bund und zum Deutschen Reich. Die Hauptund
Residenzstadt war Stuttgart.
Bis 1793 gehörten noch linksrheinische Gebiete im Elsass und Montbéliard
(Württemberg-Mömpelgard) dazu.
Das Heerwesen Württembergs bis 1918 wird als Württembergische Armee
bezeichnet. Es waren Truppen, die von Württemberg für die Landesverteidigung
und als Kontingente des Schwäbischen Reichskreises/Reichsarmee,
des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Reichsheeres
unterhalten wurden. Zusätzlich gab es vor allem im 18. Jahrhundert Subsidienregimenter,
die zur Finanzierung der regulären Armee und zur
Aufbesserung der Kasse des Herzogs gegen Geldzahlungen ausländischen
Mächten überlassen wurden. Diese Praxis wurde oft als „Soldatenhandel“
kritisiert. Teil der Armee war von 1807 bis 1918 auch das Landjägerkorps
als Staatspolizei.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Armee, entsprechend dem Versailler
Vertrag, demobilisiert. Am 1. Juli 1920 erfolgte die endgültige Auflösung.
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