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inkl. MwSt
- Verlag: Bundesanstalt f. Bergbauernfragen
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 169
- Ersterscheinung: 06.2001
- ISBN: 9783853110553
Keine Berglandwirtschaft ohne Ausgleichszahlungen
Evaluierung der Massnahme Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und Nationale Beihilfe
In diesem Bericht erfolgt die Zwischenevaluierung der Maßnahme Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten und Nationale Beihilfe gemäß VO (EG) Nr. 950/97 in Österreich für die EU-Kommission. Die Land- und Forstwirtschaft im benachteiligten Gebiet, und im Berggebiet im besonderen, hat in Österreich einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. In Österreich liegen 80% der Landesfläche im benachteiligten Gebiet bzw. 70% im Berggebiet. Der Anteil des landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche beträgt 69% bzw. der des Berggebietes 58%. Österreich hat innerhalb der EU einen der höchsten Anteile an Berggebieten.
Die erwünschte Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit wäre ohne öffentliche Zuschüsse unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei vielen Bergbauernbetrieben nicht möglich und daher hat die spezielle Förderung der Berglandwirtschaft eine jahrzehntelange Tradition. Die Ausgleichszulage zugunsten benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete war im Bewertungszeitraum 1995-1998 die quantitativ bedeutendste Maßnahme im Rahmen des Zieles 5a in Österreich. Die Nationale Beihilfe ist eine wichtige Ergänzung der EU-Ausgleichszulage und als integraler Bestandteil der Bergbauernförderung zu sehen, die für viele Betriebe einen Förderungsverlust, im Vergleich zur Situation vor dem EU-Beitritt, verhindert hat.
Die Ausgleichszulage und die ergänzende Nationale Beihilfe stellen ein zentrales Element zur Erreichung der generellen Ziele der Effizienzverordnung und zur Unterstützung der Aufrechterhaltung der Landwirtschaft, der Erhaltung der Besiedelung, der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft und der Erreichung der umweltpolitischen Ziele in den benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten, insbesondere im Berggebiet, dar. Dennoch verzeichnete die Ausgleichszulage im Bewertungszeitraum und darüber hinaus bis einschließlich zum Jahr 2000 auch unter dem Gesichtspunkt der Multifunktionalität der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete wesentliche Defizite. Als wichtigste Empfehlungen werden im Evaluierungsbericht vorgeschlagen, einen Grundbetrag (Sockelbetrag) für kleine und mittlere Betriebe in den benachteiligten Gebieten (inklusive Berggebiete) zu schaffen, der nach der Bewirtschaftungserschwernis gestaffelt werden sollte, sowie eine höhere Förderung je Förderungseinheit für die Bergbauernbetriebe mit hoher und extremer Erschwernis zu ermöglichen, um den tatsächlichen Einkommens- und Bewirtschaftungsunterschieden in der Landwirtschaft besser zu entsprechen. Mit der neugestalteten Ausgleichszulage im „Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ für den Zeitraum 2001 bis 2006 auf Basis der VO (EG) Nr. 1257/99 des Rates werden wichtige Verbesserungen des Fördersystems vorgenommen.
Die erwünschte Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit wäre ohne öffentliche Zuschüsse unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei vielen Bergbauernbetrieben nicht möglich und daher hat die spezielle Förderung der Berglandwirtschaft eine jahrzehntelange Tradition. Die Ausgleichszulage zugunsten benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete war im Bewertungszeitraum 1995-1998 die quantitativ bedeutendste Maßnahme im Rahmen des Zieles 5a in Österreich. Die Nationale Beihilfe ist eine wichtige Ergänzung der EU-Ausgleichszulage und als integraler Bestandteil der Bergbauernförderung zu sehen, die für viele Betriebe einen Förderungsverlust, im Vergleich zur Situation vor dem EU-Beitritt, verhindert hat.
Die Ausgleichszulage und die ergänzende Nationale Beihilfe stellen ein zentrales Element zur Erreichung der generellen Ziele der Effizienzverordnung und zur Unterstützung der Aufrechterhaltung der Landwirtschaft, der Erhaltung der Besiedelung, der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft und der Erreichung der umweltpolitischen Ziele in den benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten, insbesondere im Berggebiet, dar. Dennoch verzeichnete die Ausgleichszulage im Bewertungszeitraum und darüber hinaus bis einschließlich zum Jahr 2000 auch unter dem Gesichtspunkt der Multifunktionalität der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete wesentliche Defizite. Als wichtigste Empfehlungen werden im Evaluierungsbericht vorgeschlagen, einen Grundbetrag (Sockelbetrag) für kleine und mittlere Betriebe in den benachteiligten Gebieten (inklusive Berggebiete) zu schaffen, der nach der Bewirtschaftungserschwernis gestaffelt werden sollte, sowie eine höhere Förderung je Förderungseinheit für die Bergbauernbetriebe mit hoher und extremer Erschwernis zu ermöglichen, um den tatsächlichen Einkommens- und Bewirtschaftungsunterschieden in der Landwirtschaft besser zu entsprechen. Mit der neugestalteten Ausgleichszulage im „Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ für den Zeitraum 2001 bis 2006 auf Basis der VO (EG) Nr. 1257/99 des Rates werden wichtige Verbesserungen des Fördersystems vorgenommen.
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