Cover-Bild Liberalismus und Strafe.
Band 135 der Reihe "Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft"
84,90
inkl. MwSt
  • Verlag: Duncker & Humblot
  • Themenbereich: Gesellschaft und Sozialwissenschaften - Politik und Staat
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 193
  • Ersterscheinung: 26.09.2000
  • ISBN: 9783428101313
Gerhard Seher

Liberalismus und Strafe.

Zur Strafrechtsphilosophie von Joel Feinberg.
Der Autor widmet sich der liberalen Theorie zur Legitimation und Begrenzung staatlicher Strafbefugnis, die der amerikanische Rechts- und Moralphilosoph Joel Feinberg in seinem Hauptwerk "The Moral Limits of the Criminal Law" zwischen 1984 und 1988 vorgelegt hat.

Um den philosophischen Ausgangspunkt seiner Konzeption zu rekonstruieren, wird anfangs die Funktion und Legitimation staatlicher Strafe in der Philosophie John Stuart Mills herausgearbeitet. Es folgt eine kritische Analyse des detaillierten Systems, das Feinberg entwickelt hat. Dieser Analyse steht ein Kapitel zu Feinbergs Methodik und Systemstruktur voran, in dem insbesondere die intuitionistische Argumentationstechnik beleuchtet wird. Im weiteren wird zunächst das straflegitimierende Schädigungsprinzip besprochen, in dessen Mittelpunkt die Begriffe der Interessenverletzung, der Unrechtszufügung und der moralischen Rechte stehen. Insbesondere zu dem kontroversen Konzept moralischer Rechte erfolgen hier weiterführende Überlegungen. Nachfolgend wird der strafbegrenzende Charakter des Liberalismus verdeutlicht, der sich in der weitgehenden Ablehnung paternalistischer und moralistischer Strafbegründungsansätze dokumentiert. Hierbei kommt der Idee individueller Autonomie eine zentrale Bedeutung zu.

Im letzten Teil qualifiziert Gerhard Seher die Philosophie Feinbergs als eine auf die legitime Anwendung staatlicher Strafe begrenzte Form des Politischen Liberalismus. In diesem Rahmen wird eine Theorie des "moralischen Minimums" als notwendiger Bestandteil des Politischen Liberalismus erkannt. Schließlich wird dieser insgesamt kritisch gewürdigt und gegen verschiedene philosophische Einwände, unter anderem die des Kommunitarismus, verteidigt.

Der Autor beabsichtigt mit dieser Arbeit zu zeigen, daß ein zutreffend formulierter Politischer Liberalismus eine ethische Kontrolle konkreter Strafgesetzgebung ermöglicht.

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