Cover-Bild Kommunales Bau- und Planungsrecht Brandenburg
12,80
inkl. MwSt
  • Verlag: KPV-DBG
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 198
  • Ersterscheinung: 12.2019
  • ISBN: 9783940906335
Gregor Bender, Klaus-Viktor Kleerbaum

Kommunales Bau- und Planungsrecht Brandenburg

Gemeinden haben durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie das grundgesetzlich geschützte Recht, die städtebauliche Entwick-lung durch die Mittel der Bauleitplanung selbst zu steuern. Die Ein-flussnahme und die Möglichkeit, diese Entwicklung durch politische Entscheidungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zu errei-chen, setzen insbesondere – im Verhältnis zur hauptamtlichen Bau-verwaltung – die Kenntnis der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger über die rechtlichen Grundlagen des kommunalen Bau- und Planungsrechts voraus.
In diesem Buch werden vielfältige planungsrechtliche Grundlagen – vom unbeplanten Innen- und Außenbereich bis hin zum vorhaben-bezogenen Bebauungsplan – ausführlich erläutert und in ihren Aus-wirkungen verglichen. Der Leser soll in die Lage versetzt werden, die Beurteilung der planungsrechtlichen Grundlagen in der Praxis vorneh-men zu können. Darüber hinaus werden die Verfahrensbeteiligten, die Rahmenbedingungen sowie der Verfahrensablauf des kommunalen Satzungsverfahrens exemplarisch dargestellt. Das Verständnis für diese Abläufe ist für die Nutzung der politischen Gestaltungsmöglich-keiten von außerordentlicher Bedeutung.
Zudem ist für die Umsetzung von Bauleitplänen vielfach eine Boden-ordnung erforderlich, um erschlossene und gemäß der Nutzungsvor-gaben des Planungsrechts bebaubare Grundstücke zu erhalten. Ge-gebenenfalls müssen auch öffentliche Verkehrs- und Gemeinbedarfs-flächen ausparzelliert werden. Dies erfolgt entweder durch die freiwil-lige oder die hoheitliche Umlegung. Diese Verfahren werden ebenfalls detailliert dargestellt.
Schließlich werden spezielle Aspekte des Baurechts behandelt – wie beispielsweise die Veränderungssperre, der Planungsschaden oder das Vorkaufsrecht.
Alle Namens-, Amts- und Funktionsbezeichnungen im nachfolgenden Text stehen selbstverständlich in gleicher Weise für Frauen, Männer und diversgeschlechtliche Menschen. Die Verwendung des generi-schen Maskulinums erfolgt lediglich aus Gründen der Verständlichkeit und besseren Lesbarkeit.

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