Band 299
der Reihe "Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht"
79,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 160
- Ersterscheinung: 24.05.2011
- ISBN: 9783428134502
Europäisches Vergaberecht und nationales Sozialversicherungsrecht.
Glaubte man bislang zu wissen, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht von europäischen Einflüssen weitgehend unberührt sei, unterwirft der EuGH in der Rs. Oymanns (C-300/07) die Auftragsvergabe durch die Sozialversicherungsträger dem europäischen Vergaberecht.
Der Band ordnet die Entscheidung vom 11.6.2009 in den größeren Zusammenhang des europäischen Vergabe- und Kartellrechts ein. Anschließend wird für jedes Buch des SGB untersucht, ob die jeweiligen Sozialversicherungsträger dem europäischen Vergabe- und Kartellrecht unterfallen und ob die in den Büchern des SGB vorgesehenen Verträge als ausschreibungspflichtige öffentliche Aufträge anzusehen sind.
Die Autoren stellen fest, dass sämtliche Sozialversicherungsträger öffentliche Auftraggeber i.S.d. Vergaberechts sind und dass viele Verträge des SGB ausschreibungspflichtig sind. Die Sozialversicherungsträger können dem nur sehr eingeschränkt dadurch entgehen, dass sie zur Leistungserbringung auf eigene Einrichtungen zurückgreifen. Abschließend wird der Bedarf nach einer Änderung des deutschen Sozialversicherungsrechts formuliert.
Der Band ordnet die Entscheidung vom 11.6.2009 in den größeren Zusammenhang des europäischen Vergabe- und Kartellrechts ein. Anschließend wird für jedes Buch des SGB untersucht, ob die jeweiligen Sozialversicherungsträger dem europäischen Vergabe- und Kartellrecht unterfallen und ob die in den Büchern des SGB vorgesehenen Verträge als ausschreibungspflichtige öffentliche Aufträge anzusehen sind.
Die Autoren stellen fest, dass sämtliche Sozialversicherungsträger öffentliche Auftraggeber i.S.d. Vergaberechts sind und dass viele Verträge des SGB ausschreibungspflichtig sind. Die Sozialversicherungsträger können dem nur sehr eingeschränkt dadurch entgehen, dass sie zur Leistungserbringung auf eigene Einrichtungen zurückgreifen. Abschließend wird der Bedarf nach einer Änderung des deutschen Sozialversicherungsrechts formuliert.
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