19,90
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inkl. MwSt
- Verlag: winterwork
- Genre: Sachbücher / Geschichte
- Seitenzahl: 110
- Ersterscheinung: 13.08.2012
- ISBN: 9783864682247
Die Hexe aus Oberndorf und der Teufel von Schiltach
Der Schiltacher Teufels- oder Hexenbrand von 1533 war ein mittelalterliches Ereignis, das seinerzeit die gesamte deutschsprachige Welt bewegte. Heute fast vergessen, ist das Geschehen bei genauem Hinsehen Inhalt vieler Zeugnisse. Darunter beschäftigen die mysteriösen Ereignisse Größen wie Erasmus von Rotterdam, Froben von Zimmern, Graf und Herrscher über die Stadt in der man die Frau verbrannte oder die Brüder Grimm oder Schweizer Gelehrte und Reformatoren oder einen Minister aus dem Staat Massachusetts und über die vergangenen Jahrhunderte viele andere. Unglaubliche 55 Zeugen wurden gefunden.
Keine der bekannten Spuren und Berichte zum „Hexen- oder Teufelsbrand“ widmet sich einer kriminalistischen Aufklärung des Geschehens. Unsere Hoffnung ist: Abdrücke, Spuren von Lebensgeschichten aufzufinden, die uns der Wahrheit dieses spektakulären Verbrechens näher bringt. Eine Situation mit einer Magd als Täterin, die sich zur Tatzeit zusammen mit vielen anderen in einer Kirche über zwanzig Kilometer vom Tatort entfernt befindet, schreit geradezu nach Aufklärung. Die erfolgte Verhaftung, Anklage und Verurteilung als besenreitende Hexe ist eine juristische Farce. Eine Situation, die ein eindeutiges Alibi bedeutet, führt 1533 zum Urteil durch Verbrennen. Justizirrtum wird Justizmord. Dass hier etwas nicht stimmen kann, ist offensichtlich. Es überrascht daher, einen derartigen Ansatz zur Aufklärung des Geschehens bisher nirgendwo zu finden.
Keine der bekannten Spuren und Berichte zum „Hexen- oder Teufelsbrand“ widmet sich einer kriminalistischen Aufklärung des Geschehens. Unsere Hoffnung ist: Abdrücke, Spuren von Lebensgeschichten aufzufinden, die uns der Wahrheit dieses spektakulären Verbrechens näher bringt. Eine Situation mit einer Magd als Täterin, die sich zur Tatzeit zusammen mit vielen anderen in einer Kirche über zwanzig Kilometer vom Tatort entfernt befindet, schreit geradezu nach Aufklärung. Die erfolgte Verhaftung, Anklage und Verurteilung als besenreitende Hexe ist eine juristische Farce. Eine Situation, die ein eindeutiges Alibi bedeutet, führt 1533 zum Urteil durch Verbrennen. Justizirrtum wird Justizmord. Dass hier etwas nicht stimmen kann, ist offensichtlich. Es überrascht daher, einen derartigen Ansatz zur Aufklärung des Geschehens bisher nirgendwo zu finden.
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