49,80
€
inkl. MwSt
- Verlag: Hartung-Gorre
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 240
- Ersterscheinung: 04.10.2013
- ISBN: 9783866284142
Das Pactum de Contrahendo
- Der Vorvertrag - Möglichkeiten einer europäischen Rechtsvereinheitlichung auf der Basis eines Rechtsvergleichs der deutschen und französischen Rechtsordnungen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Möglichkeit und mit dem Erfordernis, eine europäische Rechtsangleichung des Vorvertrages (pactum de contrahendo) als Institut des Vertragsrechts zu gestalten. Dazu wurden die deutsche und die französische Privatrechtsordnung im Rahmen der aktuellen Bestrebungen, in Zukunft zu einem einheitlichen europäischen Vertragsrechtes zu gelangen, betrachtet.
Die Konzeption der Arbeit sieht keine in sich geschlossene Länderberichte zum Recht des Vorvertrages vor. Vielmehr werden in Bezug auf einzelne Problembereiche die unterschiedlichen nationalen Ansätze vorgestellt.
Im ersten Kapitel werden das Konzept und die Funktion des Vorvertrages dargestellt sowie eine Abgrenzung des Vorvertrages in Beziehung zu rechtsbindenden Willenserklärungen und entsprechenden Rechtsinstituten in den jeweiligen Rechtsordnungen vorgenommen. Nach einer Erläuterung der Begrifflichkeiten und der Rechtsnatur des Vorvertrages erfolgen eine ausführliche Untersuchung sowie die daran orientierte Abgrenzung benachbarter Institute. Zunächst werden die ähnlichen Rechtsfiguren beschrieben und mit dem Vorvertrag verglichen. Dabei wird der Optionsvertrag neben anderen Instituten analysiert, um herauszufinden, ob er als eine Vorvereinbarung oder Vorbereitung des Hauptvertrages verstanden werden kann. Der Aspekt der historischen Deutung des Vorvertrages in den zwei abendländischen Rechtsordnungen stellt einen weiteren Untersuchungsschwerpunkt des ersten Kapitels dar. Aus diesem geht die Bedeutung des Vorvertrages für das Sachenrecht im romanischen Rechtskreis hervor.
Bereits hier werden erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsordnungen deutlich. Während es in Deutschland keine explizite gesetzliche Vorschrift über das Institut des Vorvertrages gibt, existieren in Frankreich bestimmte Vorschriften sowohl in der privatrechtlichen als auch in der steuerrechtlichen Gesetzgebung, die das Institut anerkannt haben. Dies verleiht ihm eine gewisse Bedeutung für die Rechtspraxis. Darüber hinaus stellen diese gesetzlichen Vorschriften eine wichtige Voraussetzung für die Gültigkeit und die Durchsetzung des Instituts im inländischen Rechtsverkehr dar und schreiben juristische Angleichungen mit anderen Arten von Vertragsinstituten oder Willenserklärungen, wie beispielsweise dem Hauptvertrag, fest.
Im zweiten Kapitel wird auf Einzelheiten des Vorvertrages im jeweiligen nationalen Rechtsverkehr und in den nationalen Rechtssitten eingegangen. Anhand der Funktionalität des Vorvertrages wird die systematische Regulierung des Institutes in einer etwaigen europäischen Vertragsrechtsgesetzgebung untersucht. Die Untersuchung erfolgt im Hinblick auf seine gesetzlichen Regelungen unter Einbeziehung des allgemeinen Schuld- und Vertragsrechts, der Rechtsprechung und Lehre sowie der Kautelarjurisprudenz und Vertragspraxis. Hierbei werden insbesondere die Fragen nach den Formvorschriften des Vorvertrages, der erforderlichen Bestimmbarkeit des Inhalts des Vorvertrages sowie seiner gerichtlichen Durchsetzbarkeit geklärt bzw. als Schwerpunkt der im Kapitel dargelegten Kontroversen behandelt. Des Weiteren erfolgt in diesem Kapitel die Analyse des Vorvertrages als Institut, das zwischen den Vertragsparteien Rechtssicherheit und ein Gleichgewicht für den Abschluss des Hauptvertrages schaffen kann.
Ziel des dritten und letzten Kapitels ist es, die Frage zu beantworten, ob eine Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union sinnvoll erscheint. Es soll ebenfalls aus der vorliegenden Arbeit abgeleitet werden, inwiefern der Vorvertrag eine Rolle für die internationale Rechtsgestaltung des Hauptvertrages spielen kann, etwa als zusätzliche vorhergehende Erleichterung der Festlegung des Vertragsinhalts. Zunächst erfolgt eine Darstellung der Verwendung des Vorvertrages in der internationalen Vertragspraxis. Im Anschluss daran werden die bereits bestehenden supranationalen Regelungsvorschläge untersucht. Abschließend werden die Möglichkeiten einer Rechtsvereinheitlichung bewertet und ein Vorschlag zu diesem Thema in allgemeiner Form diskutiert.
Die Konzeption der Arbeit sieht keine in sich geschlossene Länderberichte zum Recht des Vorvertrages vor. Vielmehr werden in Bezug auf einzelne Problembereiche die unterschiedlichen nationalen Ansätze vorgestellt.
Im ersten Kapitel werden das Konzept und die Funktion des Vorvertrages dargestellt sowie eine Abgrenzung des Vorvertrages in Beziehung zu rechtsbindenden Willenserklärungen und entsprechenden Rechtsinstituten in den jeweiligen Rechtsordnungen vorgenommen. Nach einer Erläuterung der Begrifflichkeiten und der Rechtsnatur des Vorvertrages erfolgen eine ausführliche Untersuchung sowie die daran orientierte Abgrenzung benachbarter Institute. Zunächst werden die ähnlichen Rechtsfiguren beschrieben und mit dem Vorvertrag verglichen. Dabei wird der Optionsvertrag neben anderen Instituten analysiert, um herauszufinden, ob er als eine Vorvereinbarung oder Vorbereitung des Hauptvertrages verstanden werden kann. Der Aspekt der historischen Deutung des Vorvertrages in den zwei abendländischen Rechtsordnungen stellt einen weiteren Untersuchungsschwerpunkt des ersten Kapitels dar. Aus diesem geht die Bedeutung des Vorvertrages für das Sachenrecht im romanischen Rechtskreis hervor.
Bereits hier werden erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsordnungen deutlich. Während es in Deutschland keine explizite gesetzliche Vorschrift über das Institut des Vorvertrages gibt, existieren in Frankreich bestimmte Vorschriften sowohl in der privatrechtlichen als auch in der steuerrechtlichen Gesetzgebung, die das Institut anerkannt haben. Dies verleiht ihm eine gewisse Bedeutung für die Rechtspraxis. Darüber hinaus stellen diese gesetzlichen Vorschriften eine wichtige Voraussetzung für die Gültigkeit und die Durchsetzung des Instituts im inländischen Rechtsverkehr dar und schreiben juristische Angleichungen mit anderen Arten von Vertragsinstituten oder Willenserklärungen, wie beispielsweise dem Hauptvertrag, fest.
Im zweiten Kapitel wird auf Einzelheiten des Vorvertrages im jeweiligen nationalen Rechtsverkehr und in den nationalen Rechtssitten eingegangen. Anhand der Funktionalität des Vorvertrages wird die systematische Regulierung des Institutes in einer etwaigen europäischen Vertragsrechtsgesetzgebung untersucht. Die Untersuchung erfolgt im Hinblick auf seine gesetzlichen Regelungen unter Einbeziehung des allgemeinen Schuld- und Vertragsrechts, der Rechtsprechung und Lehre sowie der Kautelarjurisprudenz und Vertragspraxis. Hierbei werden insbesondere die Fragen nach den Formvorschriften des Vorvertrages, der erforderlichen Bestimmbarkeit des Inhalts des Vorvertrages sowie seiner gerichtlichen Durchsetzbarkeit geklärt bzw. als Schwerpunkt der im Kapitel dargelegten Kontroversen behandelt. Des Weiteren erfolgt in diesem Kapitel die Analyse des Vorvertrages als Institut, das zwischen den Vertragsparteien Rechtssicherheit und ein Gleichgewicht für den Abschluss des Hauptvertrages schaffen kann.
Ziel des dritten und letzten Kapitels ist es, die Frage zu beantworten, ob eine Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union sinnvoll erscheint. Es soll ebenfalls aus der vorliegenden Arbeit abgeleitet werden, inwiefern der Vorvertrag eine Rolle für die internationale Rechtsgestaltung des Hauptvertrages spielen kann, etwa als zusätzliche vorhergehende Erleichterung der Festlegung des Vertragsinhalts. Zunächst erfolgt eine Darstellung der Verwendung des Vorvertrages in der internationalen Vertragspraxis. Im Anschluss daran werden die bereits bestehenden supranationalen Regelungsvorschläge untersucht. Abschließend werden die Möglichkeiten einer Rechtsvereinheitlichung bewertet und ein Vorschlag zu diesem Thema in allgemeiner Form diskutiert.
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