42,00
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inkl. MwSt
- Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 418
- Ersterscheinung: 30.09.2019
- ISBN: 9783829314930
Aufgaben und Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen ab 2020
Die Reformen von 2017 und 2019: Lehrstücke ohne Lehre? Darstellung
Die im Sommer 2019 erarbeitete zweite Auflage stellt angesichts weiterer Verfassungsänderungen, die zu heftigsten Auseinandersetzungen im Jahr 2018/19 zwischen Bund und Ländern bei breiter öffentlicher Resonanz geführt haben, eine völlig Neubearbeitung mit dem Rechtsstand zum 1.1.2020 dar, da sich die Bewertungslage noch einmal deutlich verschoben hat.
Damit einher gehen Änderungen des Grundgesetzes und Einzelgesetzen zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen.
Die Darstellung gibt einen Überblick über die für die Aufgaben und Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen nach den Föderalismusreformen geltende Verfassungs- und einfache Gesetzeslage.
Das Werk konzentriert sich auf die systematische Aufbereitung der tragenden Elemente des Bundesstaates sowie auf eine vertiefende Beschreibung der aktuellen Regelungen.
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, befasst sich seit mehr als 30 Jahren wissenschaftlich und in Verfassungsprozessen mit Fragen des Finanzverfassungsrechts und der kommunalen Finanzausstattung. Er hat in beiden Föderalismuskommissionen ebenso mitgewirkt wie als Sachverständiger in den gemeinsamen Anhörungen von Bundestag und Bundesrat.
Damit einher gehen Änderungen des Grundgesetzes und Einzelgesetzen zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen.
Die Darstellung gibt einen Überblick über die für die Aufgaben und Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen nach den Föderalismusreformen geltende Verfassungs- und einfache Gesetzeslage.
Das Werk konzentriert sich auf die systematische Aufbereitung der tragenden Elemente des Bundesstaates sowie auf eine vertiefende Beschreibung der aktuellen Regelungen.
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, befasst sich seit mehr als 30 Jahren wissenschaftlich und in Verfassungsprozessen mit Fragen des Finanzverfassungsrechts und der kommunalen Finanzausstattung. Er hat in beiden Föderalismuskommissionen ebenso mitgewirkt wie als Sachverständiger in den gemeinsamen Anhörungen von Bundestag und Bundesrat.
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