19,80
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inkl. MwSt
- Verlag: Holzmann Medien
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 116
- Ersterscheinung: 11.2008
- ISBN: 9783778306611
Kommentar und Erläuterungen VOB DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Speziell für Bodenbelagsarbeiten VOB DIN 18365 und Gefahrstoffverordnungen
Die VOB Teil C DIN 18299 enthält, entsprechend Ihrer Bezeichnung in der Norm, „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art". Diese Norm ist deshalb genau so wichtig und damit von den Vertragspartnern zu beachten, wie die anderen „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)". Dies wird jedoch meistens unterschätzt. Deshalb ist diese Norm im vorliegenden Kommentar, bezogen auf die Bodenbelagsarbeiten der VOB DIN 18365, bearbeitet. Nur beide Normen zusammen sind als Kommentar hilfreich.
Dieser Kommentar soll dazu beitragen und behilflich sein, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern hinsichtlich der Auslegung der hier kommentierten VOB-Bestimmungen eine Klärung herbeizuführen.
Das Kapitel „Verlegewerkstoffe sicher einsetzen", dem die Gefahrstoffverordnung, bezogen auf die Bodenbelagsverlegung zu Grunde liegt, wurde von Herrn Dr. Reinhold Rühl, BG Bau – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Prävention, Frankfurt am Main, bearbeitet. Die darin enthaltenen Ausführungen sollten insbesondere von Bodenlegern zur Vermeidung von Haftungsansprüchen beachtet werden.
Dieser Kommentar soll dazu beitragen und behilflich sein, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern hinsichtlich der Auslegung der hier kommentierten VOB-Bestimmungen eine Klärung herbeizuführen.
Das Kapitel „Verlegewerkstoffe sicher einsetzen", dem die Gefahrstoffverordnung, bezogen auf die Bodenbelagsverlegung zu Grunde liegt, wurde von Herrn Dr. Reinhold Rühl, BG Bau – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Prävention, Frankfurt am Main, bearbeitet. Die darin enthaltenen Ausführungen sollten insbesondere von Bodenlegern zur Vermeidung von Haftungsansprüchen beachtet werden.
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