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inkl. MwSt
- Verlag: Linde Verlag Ges.m.b.H.
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 208
- Ersterscheinung: 11.02.2004
- ISBN: 9783707302660
Die Aufschiebung der Exekution (+ Ergänzungs-Heft 2004)
Leitfaden für die Praxis
Mit den Änderungen durch die EO-Novelle 2003
Es gibt bei Gericht fast nichts Unbeliebteres als Aufschiebungsanträge in Exekutionsverfahren. Diese erfordern nämlich in aller Regel eine sofortige Entscheidung, was mit der Exekution (Versteigerung, Gehaltspfändung, Räumung etc.) zu geschehen hat. Ziel dieses Buches ist es, das in den §§ 42 bis 45 EO enthaltene Aufschiebungsverfahren anhand eines "Fallprüfungsschemas" darzustellen, aber auch die anderen Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Exekutionsaufschiebung zu präsentieren.
Am 1. 1. 2004 ist die Exekutionsordnungs-Novelle 2003 in Kraft getreten. Sie bringt vor allem in Bezug auf die Rechtsstellung und Entlohnung der Gerichtsvollzieher Neues, ändert aber auch zahlreiche andere Bereiche der EO. Davon betroffen sind auch einige Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Aufschiebung der Exekution stehen, wie z. B.
* Vereinheitlichung der Aufschiebung aufgrund einer Zahlungsvereinbarung und Ausdehnung auf alle Exekutionsarten durch Übernahme in den Allgemeinen Teil
* Neuformulierung des Aufschiebungsgrundes des § 42 Abs 1 Z 9
* Neuregelung des Innehaltens mit dem Vollzug durch den Gerichtsvollzieher nach § 46
* Übernahme der Aufschiebung der Exekution aufgrund einer Naturkatastrophe durch Rechtsbereinigung
Diese Änderungen werden im Ergänzungsheft dargestellt.
Es gibt bei Gericht fast nichts Unbeliebteres als Aufschiebungsanträge in Exekutionsverfahren. Diese erfordern nämlich in aller Regel eine sofortige Entscheidung, was mit der Exekution (Versteigerung, Gehaltspfändung, Räumung etc.) zu geschehen hat. Ziel dieses Buches ist es, das in den §§ 42 bis 45 EO enthaltene Aufschiebungsverfahren anhand eines "Fallprüfungsschemas" darzustellen, aber auch die anderen Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Exekutionsaufschiebung zu präsentieren.
Am 1. 1. 2004 ist die Exekutionsordnungs-Novelle 2003 in Kraft getreten. Sie bringt vor allem in Bezug auf die Rechtsstellung und Entlohnung der Gerichtsvollzieher Neues, ändert aber auch zahlreiche andere Bereiche der EO. Davon betroffen sind auch einige Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Aufschiebung der Exekution stehen, wie z. B.
* Vereinheitlichung der Aufschiebung aufgrund einer Zahlungsvereinbarung und Ausdehnung auf alle Exekutionsarten durch Übernahme in den Allgemeinen Teil
* Neuformulierung des Aufschiebungsgrundes des § 42 Abs 1 Z 9
* Neuregelung des Innehaltens mit dem Vollzug durch den Gerichtsvollzieher nach § 46
* Übernahme der Aufschiebung der Exekution aufgrund einer Naturkatastrophe durch Rechtsbereinigung
Diese Änderungen werden im Ergänzungsheft dargestellt.
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