Cover-Bild Novelle der Fahrschülerausbildungsordnung
Band 349 der Reihe "Mensch und Sicherheit"
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inkl. MwSt
  • Verlag: Fachverlag NW in Carl Ed. Schünemann KG
  • Themenbereich: Gesellschaft und Sozialwissenschaften - Soziologie und Anthropologie
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 14.10.2024
  • ISBN: 9783956067990
Harry Bittner, Gerhard von Bressensdorf, Claudia Maria Ewers-Lauer, Jürgen Kopp, Klaus Napiersk, Frank Walkenhorst

Novelle der Fahrschülerausbildungsordnung

Erstellung von Ausbildungsverläufen und Kompetenzrahmen für alle Fahrerlaubnisklassen
Im Mai 2022 wurde das Ausbildungs- und Evaluationskonzept zur Optimierung der Fahr
ausbildung in Deutschland in der Schriftenreihe der Bundesanstalt für Straßenwesen als
Heft M 330 Mensch und Sicherheit mit einem entsprechenden Anhang veröffentlicht. Die
ser Bericht zum Forschungsprojekt 82.0706 beinhaltet im Hinblick auf die Fahranfänger
vorbereitung ein Konzept zur Optimierung der Fahrausbildung zum Fahrerlaubniserwerb
der Klasse B im Ersterwerb und als Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse und umfasst
somit den Grundstoff und den klassenspezifischen Zusatzstoff. Im Mittelpunkt steht ein
Kompetenzrahmen sowie ein Ausbildungsplan: Standards für den Erwerb von Fahr- und
Verkehrskompetenzen wurden hier ebenso festgelegt wie Mindestausbildungsinhalte.
Darüber hinaus wurden verschiedene Lehr- und Lernformen zugeordnet und eine zeitliche
Zuordnung vorgenommen. Sowohl für das Selbstständige Theorielernen als auch für den
Theorieunterricht wurden Empfehlungen zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung
sowie zum Einsatz von Medien ausgesprochen. Diese Empfehlungen beziehen sich auf den
Theorieunterricht in der Fahrschule und auf das selbständige Lernen außerhalb der Fahr
schule.

Vorrangiges Ziel dieses Projektes (Forschungsprojekt 82.0817) war die Erstellung von Kom
petenzrahmen und Ausbildungsverlaufsplänen nach der im o. g. BASt-Bericht erarbeiteten
Systematik für die Klasse B.

Bei der Entwicklung unserer Arbeit zur Fahrausbildung ging es uns nicht nur um die Op
timierung einer Bildungsmaßnahme an sich, sondern auch um zusätzliche und vor allem
gemeinwohlorientierte Interessen wie die Erfüllung des Rechts der Bürger auf Mobilität
und Verkehrssicherheit. Wir haben uns daran orientiert, dass der Erwerb der Fahrerlaubnis
– auch im Interesse der Gesellschaft – erschwinglich bleibt, weil damit vielfältige Entwick
lungschancen (z. B. im Beruf, auf dem Arbeitsmarkt und in der Freizeit) verbunden sind.
Außerdem wollen wir, dass die Fahrausbildung einer hinsichtlich der Lern- und Leistungs
voraussetzungen sehr heterogenen Zielgruppe einen gleichberechtigten Zugang zum
Führerschein ermöglicht wird.

Schließlich haben wir uns auch die Frage gestellt, wie die Bereitstellung anspruchsvoller
Lehr-Lernmedien für alle notwendigen Ausbildungsbestandteile im Falle einer etwaigen
stärkeren Digitalisierung der Fahrausbildung gewährleistet werden kann und wie eine ent
sprechende Qualitätssicherung aussehen sollte.

Die Fahrschüler sollen zukünftig stärker vom Blended Learning profitieren und damit so
wohl asynchron eigenständig mithilfe von E-Learning-Einheiten Wissensgrundlagen schaf
fen als auch in Präsenz unterrichtet werden. Ziel ist es, die Lernzeit zu verlängern, damit
eine höhere Effektivität zu erlangen, ohne die Kosten nennenswert zu erhöhen. Gleich
zeitig ergibt sich hierbei eine verbesserte Möglichkeit der thematischen Verzahnung der
theoretischen und praktischen Ausbildung. Die entsprechenden Blended-Learning-Module
können in die bisher vorhandenen Lehr-Lernprogramme sinnvoll integriert werden. Vor
aussetzung dafür ist ein geführtes Lernmanagement, das sowohl geführte Wissensaktivie
rung und Wissenskonsolidierung als auch geführte Lernkontrollen beinhaltet. Dieses soll
bei allen Erweiterungen Anwendung finden und auch für die Inhalte gelten, die bereits bei
vorherigem Fahrerlaubniserwerb unterrichtet wurden.

Um zu verhindern, dass, wie bisher bei einer Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse, wahl
los theoretische Unterrichte besucht werden, hat die Arbeitsgruppe darüber nachgedacht,
inwiefern auf den Besuch des allgemeinen Grundstoffs verzichtet werden kann. Ein ge
führtes, nachvollzieh- und überprüfbares Lernmanagement ist Voraussetzung zur Wissens
aktivierung bzw. Wissenskonsolidierung inkl. Wissenserweiterung und Kompetenzerwerb,
welches als Distanzmodul dem selbstständigen Lernbereich zugeordnet werden kann. Eine
umfangreiche Lernkontrolle, durch die Fahrschule gesteuert und überprüft, wird dabei als
zwingend notwendig angesehen. Unerlässlich ist es, ausbildungsbegleitende Lernstandsbe
urteilungen weiterzuentwickeln. Eine einfache Handhabung ist hierbei ebenso wichtig wie
ein geringer Aufwand der entsprechenden Tools zur Lernstandsbeurteilung. Der Besuch
des theoretischen Präsenzunterrichts sollte allen Schülern jederzeit ermöglicht werden.
Im Ergebnis sind durch unsere Arbeit nun neue Kompetenzrahmen klassenübergreifender
und klassenspezifischer Zusatzstoffe sowie Ausbildungsverläufe entstanden; die praktische
Mindestausbildung für die Klassen D1, D1E, D und DE wurde überarbeitet und die Stun
denanzahl angepasst.

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