Band 22
der Reihe "Schriften zur Verfassungsgeschichte"
99,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 492
- Ersterscheinung: 01.07.2003
- ISBN: 9783428112449
Repräsentation.
Studien zur Wort- und Begriffsgeschichte von der Antike bis ins 19. Jahrhundert.
Die anhaltende positive Resonanz hat den Verlag 5 Jahre nach Erscheinen der dritten Auflage zu einem weiteren Neudruck (mit einer neuen Einleitung) bewogen. Daß das Buch nichts von seiner Gültigkeit eingebüßt hat, belegen auch die ausgewählten Pressestimmen:
»Die vorliegende Arbeit zählt seit langem zu den Standardwerken nicht nur der Verfassungsgeschichte ... Dieser Erfolg beruht nicht allein auf der Themenstellung des Werkes. Kennzeichnend für Hofmanns Buch, das aus einer Erlanger juristischen Habilitationsschrift hervorging, ist auch die weiträumige Perspektive der Betrachtung: Die Arbeit bewegt sich auf einem thematischen und fachlichen Spektrum, das buchstäblich 'über die Fächer- und Ländergrenzen hinweg reicht'«. Andreas Thier, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 118. Bd. 2001
»Daß ein Neudruck notwendig wurde, beweist das anhaltende Interesse an dieser grundlegenden Arbeit, die in ihrer inhaltlichen Fülle und der Differenziertheit der Interpretation und Einordnung der Quellen bis heute unübertroffen ist.« Alexander Hollerbach, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 2/1992
»Die vorliegende Arbeit zählt seit langem zu den Standardwerken nicht nur der Verfassungsgeschichte ... Dieser Erfolg beruht nicht allein auf der Themenstellung des Werkes. Kennzeichnend für Hofmanns Buch, das aus einer Erlanger juristischen Habilitationsschrift hervorging, ist auch die weiträumige Perspektive der Betrachtung: Die Arbeit bewegt sich auf einem thematischen und fachlichen Spektrum, das buchstäblich 'über die Fächer- und Ländergrenzen hinweg reicht'«. Andreas Thier, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 118. Bd. 2001
»Daß ein Neudruck notwendig wurde, beweist das anhaltende Interesse an dieser grundlegenden Arbeit, die in ihrer inhaltlichen Fülle und der Differenziertheit der Interpretation und Einordnung der Quellen bis heute unübertroffen ist.« Alexander Hollerbach, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 2/1992
Meinungen aus der Lesejury
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