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inkl. MwSt
- Verlag: Universitätsverlag Halle-Wittenberg
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 188
- Ersterscheinung: 25.04.2017
- ISBN: 9783869771618
Zur Entwicklung des landwirtschaftlichen Siedlungs- und Grundstücksrechts seit dem späten 19. Jahrhundert
Eine rechtshistorische Skizze
„Siedlung“ ist allgegenwärtig. Die damit verbundenen Vorgänge sind komplex. Im Laufe der Geschichte gab es eine Fülle von rechtlichen Regelungen, welchen die Anlage und Ausgestaltung von Siedlungen, aus welchen wirtschaftlichen und politischen Motiven auch immer, unterworfen waren. Der überaus ambivalente Charakter von Siedlungen reicht von der existentiellen wirtschaftlichen Versorgung über Toleranzgesichtspunkte bis hin zur Sicherung von Herrschaft durch Siedlung.
Die wichtigste Rechtsquelle für das landwirtschaftliche Siedlungsrecht des 20. Jahrhunderts ist das in Teilen noch geltende Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919. Es ist aus den Begleitumständen des Ersten Weltkrieges und vor allem aus den Herausforderungen, denen sich die junge Weimarer Republik kurz nach Kriegsende zu stellen hatte, hervorgegangen. Der Gesetzgeber konnte dabei auf Erfahrungen und Regelungen, die vor allem im Königreich Preußen während des 19. und frühen 20. Jahrhunderts gemacht bzw. erlassen worden waren, aufbauen.
Eine wichtige Rolle spielten bei der Umsetzung des Reichs[-]siedlungs[-]gesetzes von Anfang an die gemeinnützigen Landgesellschaften bzw. Siedlungsunternehmen, denen in der vorliegenden rechtshistorischen Skizze ein gebührender Platz eingeräumt wird. Ihre Aufgaben wandelten sich freilich im Laufe der Zeit. Während nach 1945 in Westdeutschland an die aktive Rolle der Landgesellschaften zur Beförderung siedlungspolitischer Aufgaben angeknüpft werden konnte, wurden sie in der Sowjetischen Besatzungszone liquidiert. Nach 1990 erfolgten in den neuen Bundesländern entsprechende Neugründungen.
Seit dem Grundstückverkehrsgesetz von 1961 wird der stets als offen aufgefasste Begriff der Siedlung zunehmend auf Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen angewandt. Den Landgesellschaften kommt spätestens seitdem eine enorme Verantwortung für die Gestaltung des landwirtschaftlich genutzten Raumes unter Aspekten moderner agrarischer Strukturen, Ökologie und Sicherung hoher Lebensqualität auf dem Lande zu.
Die wichtigste Rechtsquelle für das landwirtschaftliche Siedlungsrecht des 20. Jahrhunderts ist das in Teilen noch geltende Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919. Es ist aus den Begleitumständen des Ersten Weltkrieges und vor allem aus den Herausforderungen, denen sich die junge Weimarer Republik kurz nach Kriegsende zu stellen hatte, hervorgegangen. Der Gesetzgeber konnte dabei auf Erfahrungen und Regelungen, die vor allem im Königreich Preußen während des 19. und frühen 20. Jahrhunderts gemacht bzw. erlassen worden waren, aufbauen.
Eine wichtige Rolle spielten bei der Umsetzung des Reichs[-]siedlungs[-]gesetzes von Anfang an die gemeinnützigen Landgesellschaften bzw. Siedlungsunternehmen, denen in der vorliegenden rechtshistorischen Skizze ein gebührender Platz eingeräumt wird. Ihre Aufgaben wandelten sich freilich im Laufe der Zeit. Während nach 1945 in Westdeutschland an die aktive Rolle der Landgesellschaften zur Beförderung siedlungspolitischer Aufgaben angeknüpft werden konnte, wurden sie in der Sowjetischen Besatzungszone liquidiert. Nach 1990 erfolgten in den neuen Bundesländern entsprechende Neugründungen.
Seit dem Grundstückverkehrsgesetz von 1961 wird der stets als offen aufgefasste Begriff der Siedlung zunehmend auf Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen angewandt. Den Landgesellschaften kommt spätestens seitdem eine enorme Verantwortung für die Gestaltung des landwirtschaftlich genutzten Raumes unter Aspekten moderner agrarischer Strukturen, Ökologie und Sicherung hoher Lebensqualität auf dem Lande zu.
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