Band 42
der Reihe "FamRZ-Buch"
69,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: Gieseking, E u. W
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 537
- Ersterscheinung: 01.2022
- ISBN: 9783769412567
Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis
Sozialrechtliche Themen haben für den Familienrechtler eine hohe praktische Relevanz. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um eine hochkomplexe und schnelllebige Querschnittsmaterie handelt.
Das FamRZ-Buch bietet dem Familienrechtspraktiker den schnellen, verlässlichen Zugang zu den relevanten Themenkreisen wie
Grundlagen des Sozialrechts (vom Sozialversicherungsrecht bis zum Existenzsicherungsrecht) mit familienrechtlichem Bezug
Regressansprüche der Leistungsträger.
Alles auf Stand Oktober 2021, inkl. aktuellen Gesetzesänderungen (z.B. Unterhaltsvorschuss, Starke-Familien-Gesetz, Angehörigen-Entlastungsgesetz). Dazu zahlreiche Berechnungsmuster, Praxistipps, Arbeitshilfen.
„… Das kostengünstige Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen für Anwaltskanzleien und Gerichte, auch für Notariate sowie sonstige mit Familienrecht und Sozialrecht in Berührung kommende Fachstellen (z.B. Jugendämter, Vormünder, Pfleger, Mediatoren und Schlichtungsstellen, auch Sozialleistungsträger)."
(Richter am AG a.D. und Rechtsanwalt Dr. Gerhard Christl, FamRZ 2016, 2070, zur Voraufl.)
Das FamRZ-Buch bietet dem Familienrechtspraktiker den schnellen, verlässlichen Zugang zu den relevanten Themenkreisen wie
Grundlagen des Sozialrechts (vom Sozialversicherungsrecht bis zum Existenzsicherungsrecht) mit familienrechtlichem Bezug
Regressansprüche der Leistungsträger.
Alles auf Stand Oktober 2021, inkl. aktuellen Gesetzesänderungen (z.B. Unterhaltsvorschuss, Starke-Familien-Gesetz, Angehörigen-Entlastungsgesetz). Dazu zahlreiche Berechnungsmuster, Praxistipps, Arbeitshilfen.
„… Das kostengünstige Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen für Anwaltskanzleien und Gerichte, auch für Notariate sowie sonstige mit Familienrecht und Sozialrecht in Berührung kommende Fachstellen (z.B. Jugendämter, Vormünder, Pfleger, Mediatoren und Schlichtungsstellen, auch Sozialleistungsträger)."
(Richter am AG a.D. und Rechtsanwalt Dr. Gerhard Christl, FamRZ 2016, 2070, zur Voraufl.)
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