Cover-Bild Bilanzsteuerrecht
Band der Reihe "Reihe Studienprogramm Steuern"
33,99
inkl. MwSt
  • Verlag: Richard Boorberg Verlag
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 01.11.2024
  • ISBN: 9783415076259
Heinrich Weber-Grellet

Bilanzsteuerrecht

Bilanzsteuerrecht
Über 60 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Das Lehrbuch enthält über 60 Kurzfälle, anhand derer die abstrakte Materie des Bilanzsteuerrechts anschaulich erläutert wird, sowie 22 Prüfungsschemata/Übersichten zum Lernen und Wiederholen.

Der Inhalt:
  • Grundlagen
  • Bilanz
  • Buchführung
  • Bewertung der Bilanzpositionen
  • Bilanzberichtigung und -änderung
  • Gewinnermittlung bei Personengesellschaften
  • Einnahmenüberschussrechnung – Exkurs
  • Der aktuelle Fall
Früher Alpmann/Schmidt – jetzt bei Boorberg

Bis zur 20. Auflage erschien das Werk im Verlag Alpmann und Schmidt.

Grundlagen im Bilanzsteuerrecht

Zentrale Grundbegriffe des Bilanzsteuerrechts sind die Handelsbilanz, die Steuerbilanz und der Maßgeblichkeitsgrundsatz. Grundpfeiler des Bilanzsteuerrechts ist das imparitätische Realisationsprinzip. In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind vier Entwicklungslinien deutlich erkennbar:

  • Beachtung der Eigenwertungen des Bilanzsteuerrechts,
  • Notwendigkeit einer teleologischen Auslegung,
  • Prinzip der objektiven Richtigkeit,
  • Beeinflussung der traditionellen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) durch den Bilanzrichtlinien-Grundsatz des »true and fair view« und das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts.
Umfassende Darstellung

Das gegenwärtige Bilanzsteuerrecht leidet unter der Unbestimmtheit des Maßgeblichkeitsgrundsatzes und der fehlenden steuerrechtlichen Normierung von Grundsätzen und Grunddefinitionen (z.B. Realisation, Wirtschaftsgut, Verbindlichkeit, Rückstellung); eine systematische Konzeption lässt sich nur mittelbar aus einzelnen Sonderregelungen (z.B. in §§ 5 Abs. 2 a, 4 a, 4 b EStG) erkennen. Andererseits zeigen gerade die Entscheidungen des Großen Senats des BFH, dass das Bilanzsteuerrecht zunehmend als eigenständige Steuerrechtsmaterie begriffen wird. Vor diesem Hintergrund bereitet der Autor die Materie verständlich auf.

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