29,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: C.H.Beck
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 230
- Ersterscheinung: 13.04.2015
- ISBN: 9783406668951
Bayerisches Nachbarrecht
Zum Werk
Die Autoren, die auch das auf den bundesweiten Gebrauch zugeschnittene Praxishandbuch Nachbarrecht von Grziwotz/Saller/Lüke (mit-) verfasst haben, erläutern hier das im Freistaat Bayern geltende Landesrecht und alle seine Besonderheiten.
Dabei werden die im bayerischen Landesrecht geregelten Materien des privaten wie des öffentlichen Nachbarrechts im Einzelnen erörtert. So findet der Leser im materiell-rechtlichen Teil u.a. Ausführungen zum Fenster- und Lichtrecht, zur Kommunalmauer, zum Grenzabstand von baulichen Anlagen ebenso wie von Pflanzen; ferner zu Immissionen durch Verkehrsunternehmungen und Gaststätten sowie zu verhaltensbedingten Immissionen nach dem BayImSchG; schließlich zum Betreten von Nachbargrundstücken sowie zu altrechtlichen Dienstbarkeiten.
Im verfahrensrechtlichen Teil ist das Bayerische Schlichtungsgesetz ebenso behandelt wie die Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren.
In einem Anhang sind die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften im Wortlaut wiedergegeben.
Vorteile auf einen Blick
- enthält die gesamte Materie des privaten und öffentlichen Nachbarrechts
- mit Grafiken und Übersichten
- ein Anhang erschließt sämtliche nachbarrechtlich relevanten Gesetzesmaterien
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche seit der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen sowie die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum Thema Nachbarrecht. Neuerungen haben sich vor allem im Bereich des nachbarlichen Betretungsrechts (Stichwort Hammerschlags- und Leiterrecht) ergeben.
Rechtsprechung und Literatur sind bis Ende 2014 berücksichtigt.
Zu den Autoren
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz ist Notar in Bayern und Autor verschiedener juristischer Fachbücher. Roland Rudolf Saller ist Richter am Landgericht Deggendorf. Beide sind in der täglichen Arbeit mit nachbarrechtlichen Fragestellungen befasst.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte mit nachbarrechtlichem Tätigkeitsfeld, Schlichtungs- und Gütestellen, Richter sowie interessierte Laien.
Die Autoren, die auch das auf den bundesweiten Gebrauch zugeschnittene Praxishandbuch Nachbarrecht von Grziwotz/Saller/Lüke (mit-) verfasst haben, erläutern hier das im Freistaat Bayern geltende Landesrecht und alle seine Besonderheiten.
Dabei werden die im bayerischen Landesrecht geregelten Materien des privaten wie des öffentlichen Nachbarrechts im Einzelnen erörtert. So findet der Leser im materiell-rechtlichen Teil u.a. Ausführungen zum Fenster- und Lichtrecht, zur Kommunalmauer, zum Grenzabstand von baulichen Anlagen ebenso wie von Pflanzen; ferner zu Immissionen durch Verkehrsunternehmungen und Gaststätten sowie zu verhaltensbedingten Immissionen nach dem BayImSchG; schließlich zum Betreten von Nachbargrundstücken sowie zu altrechtlichen Dienstbarkeiten.
Im verfahrensrechtlichen Teil ist das Bayerische Schlichtungsgesetz ebenso behandelt wie die Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren.
In einem Anhang sind die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften im Wortlaut wiedergegeben.
Vorteile auf einen Blick
- enthält die gesamte Materie des privaten und öffentlichen Nachbarrechts
- mit Grafiken und Übersichten
- ein Anhang erschließt sämtliche nachbarrechtlich relevanten Gesetzesmaterien
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche seit der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen sowie die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum Thema Nachbarrecht. Neuerungen haben sich vor allem im Bereich des nachbarlichen Betretungsrechts (Stichwort Hammerschlags- und Leiterrecht) ergeben.
Rechtsprechung und Literatur sind bis Ende 2014 berücksichtigt.
Zu den Autoren
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz ist Notar in Bayern und Autor verschiedener juristischer Fachbücher. Roland Rudolf Saller ist Richter am Landgericht Deggendorf. Beide sind in der täglichen Arbeit mit nachbarrechtlichen Fragestellungen befasst.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte mit nachbarrechtlichem Tätigkeitsfeld, Schlichtungs- und Gütestellen, Richter sowie interessierte Laien.
Meinungen aus der Lesejury
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