Cover-Bild Die rechtlichen Regelungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur erweiterten Selbstständigkeit der Schule
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inkl. MwSt
  • Verlag: Berliner Wissenschafts-Verlag
  • Themenbereich: Gesellschaft und Sozialwissenschaften - Gesellschaft und Kultur, allgemein
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 95
  • Ersterscheinung: 13.11.2003
  • ISBN: 9783830505785
Hermann Avenarius, Thomas Kimmig, Matthias Rürup

Die rechtlichen Regelungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur erweiterten Selbstständigkeit der Schule

Eine Bestandsaufnahme
Im Schulrecht der deutschen Länder zeichnet sich eine Wende ab: weg von einer zentralen, hierarchisch geprägten Steuerung der Schule, hin zur Anerkennung und Stützung ihrer Selbstständigkeit. Der Paradigmenwechsel wird von den Kultusverwaltungen durch Verwaltungsvorschriften und im Rahmen von Modellversuchen gefördert; in mehreren Ländern hat er inzwischen auch in den Schulgesetzen Ausdruck gefunden.
Die Studie, die im Februar 2003 abgeschlossen wurde, gibt eine Übersicht über die Rechtslage in den 16 Ländern. Dabei werden Land für Land die Bestimmungen zur Reichweite schulischer Eigenständigkeit in pädagogischer, finanzieller, administrativ-organisatorischer und personeller Hinsicht in den Blick genommen. Besondere Aufmerksamkeit richtet sich auf die aus Vertretern der Lehrer, Eltern und Schüler zusammengesetzte Schulkonferenz, die in den meisten Ländern oberstes Beschlussorgan der Schule und als solche vor allem für die Verabschiedung des Schulprogramms zuständig ist. Wichtig sind die Regelungen zur Rolle der Schulaufsicht und zum Umfang ihrer Befugnisse. Hierbei geht es - nicht zuletzt in der Folge des PISA-Schocks - auch um die Maßnahmen, die die Länder treffen, um die Qualität der pädagogischen Arbeit der Schulen und die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler zu sichern. Schließlich werden neue Entwicklungen in den Ländern (geplante Gesetze und Gesetzesnovellen, einschlägige Schulversuche und Modellvorhaben, Programme und Konzepte) referiert.
Ein Resümee wertet die wesentlichen Befunde aus.

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